Deutsche Stiftung Denkmalschutz kritisiert Zerstörung der Gaslaternen in Düsseldorf
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) reagiert empört auf die Pläne, rund 14.000 Gaslaternen in Düsseldorf umzurüsten. Die Gasleuchten seien erst 2020 unter Denkmalschutz gestellt und 2021 mit 400.000 Euro Bundesmitteln instandgesetzt worden. Am Donnerstag (14.12.) wird der Stadtrat endgültig über das weitere Vorgehen entscheiden.
Für die DSD dokumentiert das Gaslaternennetz die bedeutende Rolle Düsseldorfs als Innovationsstandort und führender Röhrenstadt in der Zeit der Industrialisierung. Durch eine Umrüstung würden die Gasleuchten ihren Denkmalwert verlieren, was die Stadt billigend in Kauf nehme. „Mit fadenscheinigen Begründungen entzieht sich die Stadt selbst der Verpflichtung, die sie privaten Denkmaleigentümern abverlangt: achtsam mit unserem Kulturerbe umzugehen“, so DSD-Vorstand Dr. Steffen Skudelny. Lediglich 200 Gaslaternen im Hofgarten sollen bestehen bleiben.
Die DSD fordert den Erhalt der Gaslaternen, denn sie seien identitätsstiftend und integraler Bestandteil des Stadt- und Straßenbildes Düsseldorfs. Sie kritisieren, dass die Umrüstung leichtfertig für eine nicht nachhaltige Symbolpolitik geopfert werde. Da die historische Gasbeleuchtung für weniger als 0,25 Prozent des gesamtstädtischen CO2-Ausstoßes verantwortlich sei, dürfe die Stadt nicht mit einem Beitrag zur Energiewende argumentieren. Es werde außerdem ignoriert, dass der Energieverbrauch für die Umrüstung oder den Ersatz von Leuchtköpfen und Masten, die Entsorgung und Neuproduktion unnötige Ressourcen vergeude.
„Denkmalpflege leistet durch den schonenden Umgang mit Ressourcen grundsätzlich einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz,“ betont Skudelny. Mit dem Abbau einer intakten Infrastruktur zugunsten eines ressourcen- und kostenaufwendigen Neu- und Umbaus für die Elektrifizierung der Laternen unterstütze die Stadt die Wegwerfmentalität. Außerdem zeigten bereits erfolgte Umstellungen, dass die veranschlagten Kosten voraussichtlich erheblich höher ausfallen werden.
Dass die Stadt die denkmalrechtliche Zulässigkeit erst nach dem Ratsbeschluss klären möchte, zeige, dass sich die Befürchtungen aller Denkmalschützer bezüglich des neuen nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes bewahrheiteten. Seit der Novellierung des Gesetzes im vergangenen Jahr müssen die zuständigen Denkmalfachbehörden erst sehr spät in Planungsvorgänge einbezogen werden. Der DSD kritisiert, dass die Stadt Fakten schaffe und sich einem konstruktiven Dialog mit den Denkmalexperten entziehe.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz sowie die Aktionsgemeinschaft Düsseldorfer Heimat- und Bürgervereine wenden sich in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, die Ratsfraktionen und den NRW-Landtag gegen die achtlose Zerstörung bedeutender Düsseldorfer Denkmale, zu denen auch die historischen Gaslaternen gehöre.