Düsseldorf: Flickenteppich Glasfaserausbau – wo ist welcher Anbieter zuständig?
Derzeit informiert das Unternehmen WestConnect über den Ausbau eines Glasfasernetzes für schnelles Internet mit bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde im Bereich Hubbelrath, Knittkuhl und Ludenberg Nord. Die Vermarktung läuft noch bis zum 31. März 2024 und Bürgerinformationen sind für den 7. und 13. Dezember geplant. Wie andere Anbieter auch, verweist WestConnect darauf, dass jetzt die Gelenheit bestehe, einen kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss zu bekommen, später würde dieser 1.500 Euro kosten.
Stellt sich die Frage, wie Bürger*innen auf solche Angebote reagieren sollten und ob es in ganz Düsseldorf Angebote für Glasfaseranschlüsse gibt?
Die Stadt Düsseldorf teilt auf Nachfrage mit, dass man derzeit mit den Unternehmen Deutsche Telekom, metrofibre, NetDüsseldorf und WestConnect in Kontakt stehe. Ziel sei es, die Unternehmen zu motivieren möglichst Stadtteile auszubauen, in denen bisher noch kein Konkurrent aktiv ist. Verbindliche Zusagen gibt es allerdings noch von keinem Anbieter, da gemäß Telekommunikationsgesetz jeder Netzanbieter das Recht habe, überall im öffentlichen Raum Leitungen zu verlegen. Die Stadt beschreibt die Ausbausituation als sehr dynamisch, was es für die Bürger*innen nicht einfacher macht. Die Verwaltung plant Anfang 2024 einen Überblick zu veröffentlichen, welche Unternehmen wo aktiv sind.
Die Anbieter informieren
- Die Deutsche Telekom informiert in einem Blog über den aktuellen Stand in Düsseldorf
- Metrofibre plant für 2024 den Ausbau im Düsseldorfer Norden, hat aber bisher noch nicht konkretes veröffentlicht.
- WestConnect ist eine EON-Tochter und plant verschiedenen Gebiete in Düsseldorf. Für Hubbelrath, Knittkuhl und Ludenberg Nord gibt es hier bereits konkretere Informationen und Termine für Informationsabende.
- NetDüsseldorf (Net.D) ist neu auf dem Markt und plant Ausbaupläne Anfang 2024 zu veröffentlichen.
Ist Glasfaser für Privathaushalte sinnvoll?
Die Anforderung an Internetverbindung steigen durch Homeoffice, Streamingangebote und Cloud-Nutzungen stetig. Durch die Glasfaser-Technik werden Daten und Signale über weite Strecken mit hoher Geschwindigkeit und Kapazität übertragen. Es macht also durchaus Sinn, diese neue Technik zu nutzen.
Allerdings versuchen viele Netzanbieter Verträge mit den Kunden abzuschließen, bevor auch nur der erste Erdbrocken für die Verlegung der Kabel bewegt wurde. Daher hat die Verbraucherzentrale Zentrale Informationen ausgearbeitet, die den Bürger*innen helfen sollen, die richtige Vorgehensweise zu wählen.
Denn selbst wenn ein Vertrag geschlossen wurde, heißt das noch nicht, dass der Anbieter auch wirklich Glasfaserkabel verlegt. Dies erfolgt meist nur, wenn es sich für das Unternehmen lohnt, das heißt, er möglichst viele Kunden in dem geplanten Bereich gewinnen kann. Wichtig ist, dass kein Entgelt bezahlt werden muss, solange noch keine Leistung erfolgt.
Da die Anbieter daran interessiert sind, bereits in der Planungsphase Verträge abzuschließen, hat dies Auswirkungen auf das Widerrufsrecht. Denn das gilt bei Haustürgeschäften und Onlineverträgen 14 Tage und endet damit lange bevor die eigentliche Leistung beginnt.
Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Verbraucher*innen nicht länger als zwei Jahre nach Vertragsabschluss an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Der erste reguläre Kündigungszeitpunkt eines laufenden Glasfaservertrages ist demnach zwei Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung und nicht nach der Schaltung des Anschlusses. Verbraucher*innen sollten auf den Kündigungszeitpunkt im Bestätigungsschreiben achten und es korrigieren lassen, wenn es erst ab Start der Leistung vermerkt ist.