Düsseldorf Golzheim: Verwaltungsgericht urteilt gegen Stadt – erneuerbare Energien wiegen höher als Denkmalschutz
Die Golzheimer Siedlung in Düsseldorf entstand 1937 im Zusammenhang mit der damaligen Reichsausstellung. Seit 2014 unterliegt der Bereich als “Mustersiedlung der Zeit des Nationalsozialismus” dem Denkmalschutz. Diesen Denkmalschutz führte die Stadt Düsseldorf als Begründung an, Eigentümern aus der Siedlung die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses zu untersagen. Das wollten die Eigentümer nicht akzeptieren und klagten gegen das Verbot. Die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat am Donnerstag (30.11.) geurteilt, dass PV-Anlagen angebracht werden dürfen.
Die Stadt argumentierte bei ihrem Verbot, dass die Dachfläche des Hauses, auf dem die Photovoltaikanlage errichtet werden sollte, aus dem Straßenraum einsehbar sei und damit die durch die Denkmalbereichssatzung geschützten Blickbezüge gestört seien.
Dem schloss sich das Verwaltungsgericht nicht an. Es begründete, dass das Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) höher zu werten sei, wenn durch die Installation keine erhebliche Beeinträchtigung einherginge. „Das geschützte Erscheinungsbild der Siedlung in Gestalt und Struktur wird durch die Errichtung der Photovoltaikanlage in keiner so gewichtigen Weise gestört, dass dies als Atypik die gesetzliche Wertung, dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen, zu überwinden vermag“, heißt es in der Begründung. Außerdem seien auf immer mehr Hausdächern PV-Anlagen installiert, so dass das „Störgefühl“ des Durchschnittsbetrachters erheblich abgenommen habe.
Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zugelassen (Aktenzeichen 28 K 8865/22).
Die Stadt Düsseldorf konnte sich aktuell zum Urteil noch nicht äußern, da zuerst die Auswertung der Urteilsgründe erfolgen müsse. Dies sei noch nicht möglich gewesen. Daher stehe auch noch nicht fest, ob die Stadt Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegt. Dazu hätte man bis zum 30. Dezember 2023 Zeit.