DGB-Düsseldorf fordert #NEINZUGEWALTANFRAUEN
Der 25. November ist der internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Im Gespräch mit den Düsseldorfer Bundestagsabgeordneten fordert der DGB die Umsetzung des internationalen Abkommens gegen Belästigung und Gewalt in der Arbeitswelt. Unter dem Motto „Wer A sagt, muss auch B sagen“ sieht der DGB die Politik in der Verantwortung, die im Mai ratifizierte Konvention 190 der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) nun in der Arbeitswelt umzusetzen. Mit der ILO-Konvention 190 ist ein Regelwerk geschaffen, das verbindliche Mindeststandards gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in der Arbeitswelt setzt.
Noch vor einem Jahr hatte Sigrid Wolf den Politiker*innen Thomas Jarzombek (CDU), Dr. Zanda Martens (SPD), Sara Nanni (Bündnis 90/Die Grünen) und Andreas Rimkus (SPD) die rote Karte gezeigt, da die Bundesregierung die ILO 190 noch nicht ratifiziert hatte. Was jetzt noch fehle sei die Umsetzung, damit sich die Situation für die Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen verbessere.
Kampagne “Wer A sagt, muss auch B sagen”
Am Mittwoch (22.11.) traf sich die Runde ein Jahr später erneut und diskutierte auch mit Birgit Biester von ver.di Frauenrat Bezirk Düssel-Rhein-Wupper die Entwicklung.
Sara Nanni: “Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat damit begonnen, eine Gesamtstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu entwickeln. Wir sind auf einem guten Weg, dennoch ist die Integration der verbindlichen Mindeststandards gegen sexuelle Belästigung und Gewalt in den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Arbeits- und Gesundheitsschutz unerlässlich.“ Sie betont, dass der Bund als großer Arbeitgeber nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung in der Pflicht sei. Zahlreiche Mitglieder der grünen Bundestagsfraktion hätten bereits Fortbildungen über sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz besucht. Es gelte zu sensibilisieren, denn auch Handlungen vor Straftatsbeständen gelte es zu verhindern.
Dr. Zanda Martens: “Der Deutsche Bundestag ein klares Zeichen gesetzt, dass jedes Verhalten verboten und damit auch geächtet wird, das Menschen im Arbeitsumfeld herabsetzt, demütigt, sexuell belästigt oder auch physisch bzw. psychisch angreift. Nun muss es weitergehen mit der Umsetzung des Übereinkommens an den Arbeitsplätzen und in den Betrieben. Mit freiwilliger Selbstverpflichtung der Unternehmen sind wir noch nirgendwo weitergekommen und dürfen nicht darauf hoffen, dass es bei der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz anders sein wird. In den Betrieben kommt es jetzt wiederum auf starke Gewerkschaften und Betriebsräte an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an!” Eine erste Prüfung habe ergeben, dass die aktuelle Gesetzeslage bereits weitgehende Möglichkeiten biete, berichtet sie.
Die Bedeutung der Umsetzung beschreibt auch Thomas Jarzombeck als Ziel. Verpflichtende Fortbildungen könnten ein Baustein sein, aber auch Strukturen gelte es auf den Prüfstand zu stellen. Er brachte das Beispiel von Abhängigkeitsverhältnissen in der Wissenschaft mit der Macht von Lehrstuhlinhabern. Es bräuchte Professoren-Teams, um die Verhältnisse zu ändern. „Doch auch jede und jeder Einzelne von uns ist gefragt, keinerlei Toleranz gegenüber Belästigung, Diskriminierung und Gewalt zu zeigen,” erklärt Thomas Jarzombek.
Andreas Rimkus macht deutlich und klar: “Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend und darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Die Zahlen frauenfeindlicher Gewalttaten sind erschütternd und immer noch viel zu hoch.” Er findet die Forderung die Gewalt an Frauen in der Arbeitswelt zu verhindern richtig, betonte aber, es müsse konsequent verfolgt werden und man dürfe nicht auf Freiwilligkeit setzen. Wichtig sei es Betrieb- und Personalräte mit ins Boot zu holen, um Betroffenen Ansprechpartner*innen zu bieten. „Ich begrüße ausdrücklich, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion uns damit übergriffigen und absolut unangemessenen Verhalten klar entgegenstellen. Mit dem Beitritt der ILO-Konvention unterstreichen wir unmissverständlich, dass wir Menschen am Arbeitsplatz vor physischen, psychischen, sexuellen Übergriffen und vor Missbrauch schützen müssen und der Staat seiner besonderen Fürsorgepflicht nachkommt,“ so Rimkus.
Forderungen der Gewerkschaft
Vorsitzende des DGB-Stadtverbands Düsseldorf, Sigrid Wolf, erklärt, dass es Zeit sei für konkrete Maßnahmen und fordert Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen einzuleiten. Dies soll durch eine Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungs- und Bundespersonalvertretungsgesetz erfolgen. Arbeitgeber*innen sollen verpflichtet werden, für ein gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen und bestraft, bzw. sanktioniert werden, wenn sie das nicht Ernst nehmen. Bewährte Hilfeeinrichtungen wie Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, aber auch Angebote für queere Menschen müssten ausgebaut, unterstützt und bekannter gemacht. Außerdem müsse der Bund Kampagnen organisieren, die beispielsweise in Ämtern, Schulen und Krankenhäusern für das Thema sexuelle Belästigung und Gewalt sowie Sexismus sensibilisiert und damit präventiv wirke. Sinnvoll sei auch eine Studie, die untersuche, welche Strukturen sexuelle Belästigung und Gewalt begünstigen, um daraus Handlungsempfehlungen zur Prävention abzuleiten.
Alle waren sich einig, dass es auf der einen Seite wichtig ist, den Opfern eine Möglichkeit zu geben sich zu wehren. Allerdings müsse auch die klare Botschaft an alle Täter*innen lauten, dass ihr Verhalten gesellschaftlich nicht mehr toleriert werde. Es könne nicht sein, dass Übergriffe, sexistisches und gewalttätiges Handeln hingenommen und akzeptiert werden. Ein „stell sich nicht so an“ oder „sei doch nicht so empfindlich“ sei keine angemessene Reaktion, wenn es um physische oder psychische Gewalt gehe.