Düsseldorf: Euroschlüssel für behindertengerechte Toiletten
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Düsseldorf setzt sich für Menschen mit Behinderungen im Regierungsbezirk Düsseldorf ein. Dazu gehört die Beratung durch Juristen, psychologische- und Sozialberatung, Schulungen, Fortbildungen und die Unterstützung der ehrenamtlichen Lots*innen „Betroffene beraten Betroffene“.
Euroschlüssel für öffentliche Toiletten
Über eine ganz praktische Hilfe informiert das KSL jetzt: Das Angebot von Euroschlüsseln. Mit Euroschlüsseln können Menschen mit Beeinträchtigung behindertengerechte sanitäre Anlagen öffnen. Der Schlüssel gehört zu einem über die Landesgrenzen hinaus genutztem Schließsystem, mit dem europaweit mehr als 12.000 Toiletten geöffnet werden können. Mit ihm ist der Zugang zu den Toilettenanlagen an Autobahnraststätten, in Bahnhöfen, in Fußgängerzonen, in Museen oder in Behörden möglich.
Anspruch auf einen Euroschlüssel haben ausschließlich Menschen, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Dies wird durch den deutschen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen, wenn dieser das Merkzeichen aG, B, H, oder BL enthält oder das Merkzeichen G und der Grad der Behinderung höher als 70 Prozent ist.
Bezugsberechtigt sind außerdem
- schwer/außergewöhnlich Gehbehinderte;
- Rollstuhlfahrer;
- Stomaträger;
- Blinde;
- Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen;
- an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa Erkrankte
- Menschen mit chronischer Blasen-/Darmerkrankung.
Wenn die Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann sollte ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Erhältlich sind die Schlüssel in der Geschäftsstelle des KSL.Düsseldorf, Grafenberger Allee 368 (5. Etage, Aufzug vorhanden), 40235 Düsseldorf. Ein Versand erfolgt nicht und um vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 0211 –69871320 oder E-Mail: info@ksl-duesseldorf.de wird gebeten.
Der Schlüssel kostet 28 Euro, die vor Ort ausschließlich bar bezahlt werden müssen. Pro leistungsberechtigte Person wird nur ein Schlüssel ausgegeben. Die Berechtigung ist bei Abholung nachzuweisen.