Düsseldorf: Schon zwei Menschen starben in diesem Jahr im Rhein
Das Baden im Rhein ist aus guten Grund verboten, denn dort herrscht selbst für geübte Schwimmer*innen Lebensgefahr. Feuerwehr, DLRG, Wasserwacht und Wasserschutzpolizei warnen vor der Abkühlung in den Fluten des Rheins, denn die Unterströmung ist tückisch und gefährlich. In diesem Jahr wurden bereits zwei Menschen tot geborgen.
Die heißen Temperaturen locken viele Menschen ans Wasser. Doch das Schwimmen in Freigewässern birgt Gefahren. Die Vertreter*innen von Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht und Wasserschutzpolizei warnen: “Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten.”
Todesfalle Rhein
Im vergangenen Jahr rückte die Düsseldorfer Feuerwehr insgesamt 53 Mal aus, weil die Meldung lautete “Personen im Rhein”. Von den 16 geretteten Menschen (2021: 12) mussten sechs (2021: 11) ins Krankenhaus, für zwei Menschen kam jede Hilfe zu spät (2021: 3). In diesem Jahr gab es bereits sieben Einsätze zu Personenrettung am Rhein. Dabei kamen zwei Menschen zur weiteren medizinischen Versorgung ins Krankenhaus und zwei konnten nur noch tot aus dem Wasser geborgen werden.
Tückische Strömungen und Strudel
Die Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve verbietet das Schwimmen in bestimmten Zonen generell. 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen herrscht Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden.
Aber auch an anderen Stellen ist das Baden im Rhein lebensgefährlich. An so genannten Kribben – ins Wasser ragende Kiesflächen – bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Vorbeifahrende Schiffe ziehen das Wasser an und vermittelt so den Eindruck eines niedrigeren Wasserstandes, was Kinder verlockt, in den Fluss zu waten. Schwappt das Wasser in Wellen zurück, ist die Gefahr groß.
Schwimmen in Baggerseen
Baden in Seen ist nur dort erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist. In Düsseldorf ist dies nur am Unterbacher See (Nord- und Südstrand). Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot.
- Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges
- Suitbertussee
- Fliednersee
- Lambertussee in Kaiserswerth
- Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
- Südpark-See
- Unisee
- Elbsee Süd und Nord.
Allgemeine Baderegeln
Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln beachten. Die Feuerwehr der Landeshauptstadt, die DLRG, die DRK-Wasserwacht und die Wasserschutzpolizei appellieren:
• Nie überhitzt ins Wasser gehen,
• nie alkoholisiert schwimmen gehen,
• nie mit vollem Magen ins Wasser gehen,
• nie mit ganz leerem Magen schwimmen gehen.
Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten!