Düsseldorf: Verwaltungsgericht stoppt Bauvorhaben am Belsenplatz
Für die Bebauung des ehemaligen Chateau Rikx Gelände in Düsseldorf-Oberkassel am Belsenplatz hatte der Investor seit dem 26. Oktober 2022 eine Baugenehmigung der Stadt. Das Verwaltungsgericht hat diese Baugenehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Bürofläche im Erdgeschoss und 14 Wohneinheiten in den Obergeschossen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat damit am Montag (12.6.) dem Eilantrag des Grundstückseigentümers des benachbarten Gaststätten- und Bierbrauereibetriebes stattgegeben.
Die Begründung lautet: „Die Baugenehmigung ist zu Lasten des Nachbarn unbestimmt, denn sie nimmt den Lärmkonflikt, der durch das Heranrücken der geplanten Wohnnutzung bis auf deutlich unter 10 Meter an den Biergarten mit derzeit zirka 240 Sitzplätzen entsteht, nicht in den Blick. Bloße Lärmschutzauflagen der Stadt Düsseldorf sind nicht ausreichend. Aufgrund der besonderen Nähe und der Eigenart der Biergartengeräusche sind für die künftigen Anwohner gerade in den Abendstunden und am Wochenende selbst in einem Kerngebiet unzumutbare Lärmimmissionen zu befürchten. Diesen können sich diejenigen Bewohner, deren schutzbedürftige Wohn- und Schlafräume zum Biergarten ausgerichtet sind, nicht entziehen. Lärmschutzfenster sind nicht ausreichend, da ein Aufenthalt in den Wohnungen grundsätzlich auch bei geöffneten Fenstern möglich sein muss. Im Verhältnis zu der vorhandenen Bebauung am Greifweg wird die Situation hier noch verschärft. Die Klärung weiterer von den Beteiligten angesprochener Fragen wie zum Beispiel nach Geräusch- und Geruchsimmissionen der Lüftungsanlagen und der Küche bleibt dem Klageverfahren vorbehalten.“
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster erhoben werden. Aktenzeichen: 4 L 640/23