Düsseldorf Bilk: Verwaltungsgericht weist Klage gegen Tempo 30 auf der Merowingerstraße zurück
In einem Eilrechtsschutzverfahren hat die 6. Kammer der Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am Montag (8.5.) die Klage eines Bürgers abgewiesen, der die Abschaffung des Tempolimits auf 30 Stundenkilometer erreichen wollte. Die Beschränkung auf dem Teilstück der Merowingerstraße zwischen Ludwig-Hammers-Platz und Kopernikusstraße/Südring bleibt zunächst bestehen.
Dabei sah die Kammer das Argument der Stadt, die Anwohner der Merowingerstraße vor Abgasen zu schützen, nicht als ausschlaggebend für das Urteil an. Das Verwaltungsgericht begründete: „Zwar wurde der Grenzwert von 40 μg/m³ Luft für Stickstockstoffdioxid (NO2) in den Jahren vor 2020 überschritten. Seit 2020 wird er aber eingehalten oder sogar unterschritten. Aktuelle Berechnungen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) lassen darauf schließen, dass der Grenzwert auch bei Tempo 50 weiterhin eingehalten wird“.
Allerdings hat die Stadt in ihrem Luftreinhalteplan in der Fassung von 2022 vorgegeben, dass Temporeduzierungen im Interesse der Luftqualität im gesamten Stadtgebiet möglich sind. Daher urteilte das Verwaltungsgericht, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung einstweilen fortbestehen kann.
Der Bürger kann gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erheben. Aktenzeichen: 6 L 1154/22