Zoll Düsseldorf: Schwerpunkteinsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
In einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Kontrolle waren am Donnerstag (9.3.) auch in Düsseldorf Beamte des Zolls im Einsatz. 86 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf überprüften dabei die Einhaltung des Mindestlohns. Zum Hauptzollamt Düsseldorf gehören die Standorte Düsseldorf und Wuppertal. Bei dem Einsatz wurden 93 Betriebe überprüft und 256 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Die Bilanz der Kontrollen:
- 50 Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße
- drei Verdachtsfälle auf illegale Ausländerbeschäftigung in 3 Fällen
- sieben Verdachtsfälle Leistungsmissbrauch
- 30 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Meldepflichten
Es folgen nun umfangreiche Nachermittlungen, bei denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Der Zoll tauscht dafür Informationen mit anderen Behörden und der Rentenversicherung aus.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12 Euro brutto pro Stunde, auf den jede Arbeitnehmer*in Anspruch hat. Vereinbarungen, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, beispielsweise in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. So werden Arbeitnehmer*innen als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen falsch, unvollständig oder gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.