Düsseldorf: Land NRW startet schnelle Hilfe für Unternehmen mit deutlich gestiegenen Energiekosten
Ab dem 21. März 2023 können Soloselbständige, landwirtschaftliche Betriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Energiepreissteigerungen stark belastet sind, Unterstützung im Rahmen des Landesprogramms „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie mitteilte, sollen damit Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau so weit wie möglich verhindert werden. Die NRW.BANK übernimmt als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Betroffenen Unternehmen können sich ab sofort auf der Seite der NRW.BANK informieren und Detailfragen klären. Im digitalen Antragsverfahren müssen Unternehmen nur unbedingt notwendige Angaben zur rechtssicheren Überprüfung und Erfolgskontrolle machen. Für die Härtefallhilfe stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Mit der Härtefallhilfe KMU Energie ergänzt die Landesregierung die Maßnahmen des Bundes an der richtigen Stelle. Gleichzeitig bleiben Anreize zum Energiesparen erhalten – aus ökonomischen und aus ökologischen Gründen. Zwar sind die Energiepreise in den letzten Wochen wieder deutlich gesunken. Gerade deswegen ist es aber wichtig, jetzt den Betrieben unter die Arme zu greifen, die trotz allem unter deutlichen Kostensteigerungen leiden. Wir haben uns dabei bewusst für eine stufenweise Förderung entschieden, um nun schnell mit Stufe eins zu starten und den Mittelstand gezielt zu entlasten. Bei der Ausgestaltung der Stufen zwei und drei werden wir diese Erfahrungen nutzen.“
In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 stellen. In der zweiten Stufe sollen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse aufgestockt werden, wenn sich die Kosten 2023 vervierfacht haben und zudem die Energieintensität besonders hoch ist. Die Länder haben in den Verhandlungen mit dem Bund erreicht, dass das Programm auch Betrieben zugutekommt, die Öl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen. Diese Hilfen werden in Stufe drei näher ausgestaltet. Die Antragsstellung für Stufe 1 ist ab 21. März möglich. Die Stufen zwei und drei folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Härtefallkommission unter Beteiligung von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und dem Verband Freier Berufe eingerichtet.
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