Düsseldorf plant deutliche Verteuerung des Anwohnerparkens
Nachdem die Anwohnerparkgebiete in Düsseldorf erst kürzlich auf Oberkassel an der Schanzenstraße, in Oberbilk rund um den Lessingplatz, in Flingern rund um den Hermannplatz sowie an der Gerresheimer Straße ausgeweitet wurden, gibt es nun die nächste Hiobsbotschaft für Autobesitzer ohne eigenen Parkplatz. CDU und Grüne stellten am Dienstag (7.3.) ihre Pläne für die künftigen Gebühren der Anwohnerparkausweise vor. Je nach Gebiet werden dafür bis zu 360 Euro fällig – aktuell sind die Berechtigungen noch für 25 Euro bei Onlineabwicklung zu bekommen. Da der Entwurf zum Anwohnerparken zuerst noch durch die politischen Gremien gehen muss, ist zum Ende des Jahres 2023 mit der Umsetzung zu rechnen.
Die Bewohnerparkausweise sollen dann in Zone 1: 360 Euro, in Zone 2: 300 Euro und in Zone 3: 240 Euro pro Jahr kosten. Die Gebührenordnung staffelt nicht nach Fahrzeuglänge oder CO2-Ausstoß. Für Düsselpass-Inhaber und die Bezieher von Wohngeld ist eine Ermäßigung von 75 Prozent vorgesehen.
Die Neuregelung ist die Fortsetzung der Bemühungen, den öffentlichen Raum in Düsseldorf neu aufzuteilen. Damit verbunden ist, das Fahren mit dem eigenen Pkw in die Stadt unattraktiv zu machen.
Die Parkzonen für die Stadt wurden neu geregelt und damit die Gebühren an den Parkscheinautomaten. Wenn der Rat der Vorlage am Donnerstag (9.3.) zustimmt, wird das Parken ab 1. April deutlich teurer.
Pläne zum Parkraummanagement
Die am Dienstag von Schwarz/Grün vorgestellte Strategie zur Parkraumbewirtschaftung sieht eine weitere Ausweitung der Bewohnerparkzonen vor. Gleichzeitig sollen private Parkflächen, beispielsweise von Supermärkten oder Bürogebäude ,für Anwohner geöffnet werden. Bei Neubauten sollen in den Bezirken 1 bis 4 Quartiersgaragen vorgesehen werden.
Ziel der Maßnahmen ist die Neuaufteilung des öffentlichen Raums, durch die eine “Verbesserung der Verkehrssicherheit” erreicht werden soll. Im Fokus stehen dabei Schüler*innen, Senior*innen und Menschen mit Behinderung. Damit einher geht beispielsweise die Sicherstellung einer Breite der Bürgersteige, die den Bedürfnissen der Fußgänger Rechnung trägt. Der Radverkehr soll durch mehr Parkplätze für Räder, Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen und Hauptrouten gefördert werden. An Mobilitätsstationen soll es verschiedene Sharing-Angebote geben.