Düsseldorf: Corona-Schutzverordnung-NRW endet am 28. Februar – Corona-Hotline und Testzentrum schließen
Im März 2020 erließ das Land NRW die erste Coronaschutzverordnung. Nach 1.073 Tagen und zahlreichen Aktualisierungen läuft sie nun am 28. Februar aus. Ab 1. März gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Dazu gehört die Maskenpflicht für Besucher*innen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen.
Auf Bundesebene entfallen die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die Maskenpflicht für Beschäftigte. Das Land NRW verzichtet entsprechend auch auf die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen. Es besteht kein Betretungs- und Beschäftigungsverbot mehr in vulnerablen Einrichtungen für positiv getestete Personen. Auch die speziellen Regelungen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen werden nicht verlängert.
„Die Corona-Schutzverordnung hat uns fast drei Jahre verlässlich durch die Pandemie begleitet. Sie hat nicht selten unser Leben und unsere Handlungsfreiheit eingeschränkt – wenn das erforderlich war, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten. Dabei galt unser Augenmerk stets dem Schutz vulnerabler Gruppen und der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Städtische Corona-Hotline und Testzentrum
Das Auslaufen der gesetzlichen Regelungen hat auch die Schließung des Testzentrums am Bertha-von-Suttner-Platz und der Corona-Hotline zur Folge. Es wird an die Eigenverantwortung der Düsseldorfer*innen appelliert, bei Symptomen mindestens einen Selbsttest zu machen und sich bei einem positiven Testergebnis von vulnerablen Personen fernzuhalten. Außerdem sollte dann außerhalb des eigenen Haushalts eine medizinische Maske getragen werden. Bezüglich des weiteren Vorgehens sollte man sich an den Hausarzt wenden.