Verkehrswacht Düsseldorf: „Ohne Promille fahren – Führerschein bewahren!“
Der Straßenkarneval startet und ab „Altweiber“ beginnt in Düsseldorf der Höhepunkt der fünften Jahreszeit. Das geht üblicherweise am besten in Verkleidung und mit ‘nem „lecker Bierchen“. Allerdings besteht dann das Problem, wie man am besten wieder nach Hause kommt. „Leider kommt es immer wieder vor, das sich alkoholisierte Menschen ans Steuer setzen und damit nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr bringen“, erläutert der Vorsitzende der Verkehrswacht Andreas Hartnigk. „Wer schon vorher seine sichere Rückfahrt plant, kommt später erst gar nicht in Versuchung, sich betrunken hinter einen Lenker zu begeben. Wir raten eindringlich, nach Alkoholkonsum auf die Rheinbahn oder das Taxi umzusteigen oder zu Fuß zu gehen.“ Einen Tipp hat Hartnigk auch noch, das „Happy-Hour“-Ticket der Rheinbahn.
Der Leitende Polizeidirektor Frank Stölzel plädiert ebenfalls für 0,0 Promille, wenn man ein Fahrzeug lenkt, egal welches es auch sein mag. „Versuchen Sie nicht, sich an einen Gefahrengrenzwert heranzutrinken. Dieser ist täglich unterschiedlich. Es gelingt Ihnen nicht, das zeigt der polizeiliche Alltag“, erklärt Stötzel. „Null Promille ist eine klare Grenze.“ Gerade zu Karneval würden die entsprechenden polizeilichen Kontrollen verstärkt und auch kein Auge zugedrückt.
Die „Null-Promille-Kampagne“ der Verkehrswacht unterstützen auch Prinz Dirk II und seine Venetia Uåsa. „Wir sind fein raus, wir haben während der gesamten Karnevalszeit Fahrer, die uns zu den Terminen bringen. Sie achten streng auf die 0,0-Promille“, verrät Prinz Dirk II, und appelliert: „Trinkt keinen Alkohol oder fahrt nicht.“
„Bei den E-Scootern gelten die gleichen Werte wie bei Autofahrern. Für Fahranfänger heißt das 0,0“, verdeutlicht Hartnigk. „Diese Personengruppe sollte beim Feiern also komplett auf Alkohol verzichten, wenn es später noch auf den E-Scooter geht. Das ist vielen der oft jungen Menschen nicht bewusst.“ Die Nutzung der E-Scooter ist gleichgestellt mit der Nutzung anderer Kraftfahrzeuge und entsprechend gelten bei Fahrten unter Alkoholeinfluss die gleichen Regeln. Für Fahranfänger heißt das bereits ab 0,0 Promille 250 Euro Bußgeld und einen Punkt. Für alle anderen gilt von 0,5 bis 1,09 Promille ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und mindestens ein Monat Fahrverbot – ist man deswegen bereits aufgefallen sind die Strafen härter. Ab 1,1 Promille wird die Fahrt als Straftat gewertet. Neben den drei Punkten entscheidet dann ein Richter über das Strafmaß. Der E-Scooter ist also keine Alternative, wenn man angetrunken unterwegs ist.
„Wenn man zu „tief ins Glas geschaut hat und dann noch mit dem Auto, Fahrrad oder E-Scooter fährt, helfen vor Gericht keine Büttenreden und dann ist das ganze Jahr über Aschermittwoch“, konstatiert Hartnigk.