Düsseldorf: Coronaregeln – Pflicht für Masken im ÖPNV und zur Isolierung fallen weg
Das NRW-Gesundheitsministerium passt zu Mittwoch (1.2.2023) die Coronaregeln an. Damit entfällt die Maskenpflicht im ÖPNV und es besteht nicht mehr der Zwang zur Isolierung bei einer Corona-Infektion. Schutzmaßnahmen bestehen weiter in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen, wie Seniorenheime und Kliniken. Nordrhein Westfalen lockert damit die Maßnahmen, ähnlich wie es in anderen Bundesländern bereits erfolgt ist. Es wird an die Eigenverantwortung der Personen appelliert, die erkrankt sind.
„Das Infektionsgeschehen hat sich glücklicherweise abgeschwächt, und der Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ist aufgrund von Impfungen, aber auch durch die Infektionen in diesem Herbst und Winter sehr hoch. Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich nun nur auf einige wenige Maßnahmen, die überwiegend aus Bundesrecht resultieren und dem Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen dienen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Das fällt ab 1. Februar 2023 weg
- Maskenpflicht im ÖPNV
- Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.
- Die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben.
Dies gilt allerdings weiter
- Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
- Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).
- Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.
- Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
- Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.
Eigenverantwortung ist gefragt
Ab dem 1. Februar 2023 gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen. Minister Karl-Josef Laumann: „Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren.“
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