Düsseldorf Hassels: Betrunkener Busfahrer versetzt Fahrgäste in Angst und Schrecken
Eine rasante Busfahrt erlebten die Fahrgäste der Linie 730 von Eller in Richtung Benrath am Mittwochmorgen (4.1.). Eine Zeugin schilderte, dass nach ihrem Einstieg in Eller kurz nach 9 Uhr der Fahrer sehr schnell und ruppig gefahren sei. Alle im Bus hätten Mühe gehabt auf den Sitzen zu bleiben oder sich festzuhalten. Mitfahrer*innen berichteten von mehreren roten Ampeln, die der Busfahrer bereits überfahren habe. Dabei sei er auch in den Gegenverkehr geraten und mit Verteilerkästen kollidiert.
Als der Bus schließlich an der Haltestelle „Hassels Kirche“ eine Vollbremsung hinlegte, stieg die Zeugin aus und alarmierte die Polizei. Auf Intervention der Rheinbahn-Leitstelle beendete der Fahrer zwei Stationen später und nach der Fahrt durch die enge Hasselsstraße seine Tour an der Haltestelle “Friedhof Hassels”.
Dort wurde er von Einsatzkräften der Polizei angetroffen, die einen ersten Atemalkoholvortest durchführten. Dieser zeigte ein deutlich positives Ergebnis. Außerdem gab der 36-jährige Fahrer an, dass er am Vortag Betäubungsmittel konsumiert habe. Dem Düsseldorfer wurde eine Blutprobe entnommen.
Die Fahrgäste hatten die Aktion unverletzt überstanden. Mehrere beschädigte Verteiler- und Postkästen sowie mindestens ein lädiertes parkendes Fahrzeug und eine getroffene Laterne wurden von der Polizei festgestellt.
Rheinbahn kontrolliert Fahrer*innen nicht
Auf Nachfrage betonte die Rheinbahn, dass es sich bei dem Fahrer um einen Mitarbeiter eines beauftragten Busunternehmens handele, an dem die Rheinbahn aber auch Anteile hält. Dem Fahrer sei mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zum Führen eines Busses entzogen worden und er werde nicht mehr eingesetzt. Eine stichprobenartige Kontrolle auf Alkohol gehört offenbar nicht zum Regelwerk der Rheinbahn. Das Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeiter*innen verweist auf Angebote bei der Bewältigung von psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen, zu denen auch die Möglichkeit einer anonymen Beratung gehöre.