Düsseldorf: Feuerwerksverbot an Silvester in der Altstadt
Für mehr Sicherheit an Silvester und Neujahr hat die Stadt Düsseldorf erneut eine Verbotsverfügung über das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Altstadt erlassen. Das Feuerwerksverbot gilt von Samstag (31.12.) 20 Uhr, bis Sonntag (1.1.) 6 Uhr. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 mitzuführen oder zu entzünden. Das Verbot umfasst das Gebiet von der Ratinger Straße im Norden, der Heinrich-Heine-Allee im Osten, der Flinger Straße und dem Gebiet um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke im Süden und dem Rhein im Westen. Wie im Vorjahr wurde die Zone um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke ausgeweitet.
Ziel der Verfügung ist es, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren. Verboten sind die Feuerwerkskörper der Kategorie F 2, also typisches Silvesterfeuerwerk für Erwachsene. Dazu gehören Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleiben alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen. Zum so genannten Jugendfeuerwerk gehören etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel.
Es wird keine Kontrollstellen beim Zugang zu dem festgelegten Bereich, wie etwa beim Glasverbot zu Karneval, geben. Auf den Geltungsbereich des Feuerwerkverbots werden Schilder am Rande des Gebietes hinweisen.
Polizei und Ordnungsamt werden verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper sicherstellen und vor Ort in mit Wasser gefüllten Container vernichten. Die Mitarbeitenden werden mit einem großem Personalaufgebot im gesamten Gebiet der Altstadt im Einsatz sein. Neben der Einhaltung des Böllerverbots gilt ihr Augenmerk der Verhinderung von Straftaten und der Einhaltung von Straßenordnung, Sondernutzungssatzung und Jugendschutzgesetz.