Düsseldorf: Stadtwerke erhöhen Gaspreise zum 1. Februar 2023 – wer seinen Verbrauch drosselt, profitiert von der Gaspreisbremse
Die Stadtwerke Düsseldorf kündigen am Dienstag (6.12.) an, dass die weiteren Kostensteigerungen auf dem Energiemarkt eine erneute Erhöhung des Gaspreises zum 1. Februar 2023 notwendig machen. Durch die Gaspreisbremse des Bundes können die Verbraucher ihre Mehrkosten aktiv beeinflussen.
Die Preise an den Energie-Börsen lagen bereits im vergangenen Jahr auf einem hohen Niveau und sie haben sich nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine nochmals deutlich erhöht. Etwa 2 Cent je Kilowattstunde kostete das Gas in den vergangenen Jahren an den Großhandelsmärkten im Schnitt. Im laufenden Jahr hat sich der Durchschnittspreis auf etwa 11 Cent je Kilowattstunde verfünffacht.
Durch eine vorausschauende Beschaffungsstrategie konnten die Stadtwerke verhindern, die stark gestiegenen Großhandelspreise in vollem Umfang an die Kund*innen weiterzugeben. Zwar mussten die staatliche Umlage weitergereicht werden, aber zum 1. August 2022 wurde der Gaspreis um 3,08 Cent je Kilowattstunde (brutto) in der Grundversorgung erhöht. Eine Entlastung gab es durch die Umsatzsteuersenkung auf Gas von 19 auf 7 Prozent zum 1. Oktober.
Zum 1. Februar 2023 steigt der Gas-Preis um 7,67 Cent je Kilowattstunde (brutto) in der Grundversorgung auf 17,15 Cent. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden in der Grundversorgung würde das Zusatzkosten von rund 115 Euro im Monat bedeuten. Doch die Gaspreisbremse der Bundesregierung soll Entlastung bringen. Dadurch wird der Preis für Haushaltskunden für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent gedeckelt. Damit würde die monatliche Mehrbelastung für den Musterhaushalt bei gleichbleibendem Verbrauch noch gut 53 Euro betragen. Wer das von der Bundesregierung vorgegebene Sparziel von 20 Prozent weniger Verbrauch erreicht und nur noch 14.400 Kilowattstunden statt 18.000 im Jahr verbraucht, kann die Mehrkosten fast auffangen.
Die Umsetzung der Gaspreisbremse startet ab 1. März, sie soll aber auch rückwirkend für Januar und Februar wirken. Die Stadtwerke bereiten derzeit die technischen Umstellungen vor, da eine Vielzahl unterschiedlicher Tarif- und Abrechnungsmodelle angepasst werden müssen. Die Abschläge der Kund*innen sollen erst zum 1. März angepasst werden, wenn die Preisbremse in Kraft tritt. Die Anpassung der Abschläge erfolgt automatisch durch das Unternehmen, die Kund*innen müssen nichts tun.
Eine Entlastung der Kund*innen erfolgt bereits im Dezember 2022 durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz der Bundesregierung, dass die Übernahme der Dezember-Abschläge von Gas- und Wärmekunden vorsieht.
Die Stadtwerke betonen, dass Menschen, die durch die Preiserhöhungen in Notlagen geraten, sich mit den Servicestellen der Stadtwerke in Verbindungen setzen können, um gemeinsam Lösungen zu finden. Sperrungen sollen so verhindert werden. Bereits seit mehren Jahren besteht eine enge Kooperation zwischen dem Jobcenter Düsseldorf, dem Amt für Soziales, dem örtlichen Verbund der Schuldnerberatung mit den beteiligten Akteuren des Hilfesystems und den Stadtwerken. Dadurch ist individuelle Beratung und Hilfe möglich.