Düsseldorf: Verwaltungsgericht stoppt geplante Auflösung des Großmarktes – Stadt legt Berufung ein
AKTUALISIERUNG; 17. Oktober, 17.20 Uhr: Die Stadt Düsseldorf teilte am Montag (17.10.) mit, dass sie gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung einlegen wird. Der Großmarkt entspreche nicht mehr heutigen Standards. Die Funktion als Einrichtung der Daseinsvorsorge habe der Großmarkt zudem längst verloren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf sehe daher keinen Bedarf mehr, den Großmarkt als öffentliche Einrichtung zu betreiben.
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Vor noch nicht einmal zwei Wochen hatte Oberbürgermeister Stephan Keller, CDU, die Zukunft des Großmarktgeländes an der Ulmenstraße in den schönsten Farben ausgemalt. Spätestens Ende 2024 soll der Großmarkt geschlossen und in eine riesige Gewerbefläche umgewandelt werden, ein Metro Cash and Carry Markt inklusive. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat diese Blütenträume am Donnerstag (13.10.) vorerst gestoppt (Aktenzeichen: 3 K 7947/21). Die Richter*Innen gaben der Klage eines Händlers statt: „Die von der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossene Auflösung des Großmarktes ist mit höherrangigem Recht nicht vereinbar.“
Klatsche für den Rat
Die Verwaltungsrichter verpassten dem Rat der Stadt Düsseldorf eine Klatsche. Er hat es sich laut ihrem Urteil bei dem Beschluss zum Aus für den Großmarkt Düsseldorf am 1. Juli 2021 zu einfach gemacht. Diesem Ratsbeschluss fehle eine Abwägung mit „übergeordneten Belangen“, so die Richter.
„Daseinsvorsorge“
Das Gericht hat zunächst seine 2018 im Rahmen der damaligen Umstrukturierung vorgenommene Bewertung bestätigt, dass es sich bei dem seit 1936 in Düsseldorf bestehenden Großmarkt nicht lediglich um eine rein wirtschaftliche Betätigung der Stadt handelt. Vielmehr sei der Großmarkt immer noch eine Einrichtung der Daseinsvorsorge mit hoher traditioneller Prägung. Diese erfülle die Kriterien des sogenannten „Weihnachtsmarkturteils“ des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2009. Demnach sei auch die Auflösung einer solchen öffentlichen Einrichtung am verfassungsrechtlichen Maßstab der Aufrechterhaltung des gemeindlichen Aufgabenbestandes zu messen. Eben das habe der Stadtrat von Düsseldorf nicht getan.
Berufung wahrscheinlich
Eines wird vom Verwaltungsgericht ausdrücklich hervorgehoben: Die Vollbremse für die Düsseldorfer Planungen bedeute nicht, dass der Großmarkt bis „in alle Ewigkeit“ fortgeführt werden müsse. Nur einfach so dichtmachen – das geht jetzt nicht mehr. Die Stadt hatte das Großmarktgelände an die Stadttochter IDR verkauft und wollte den Großmarkt verkleinern, um Platz für neue Gewerbeansiedlungen zu bekommen. In ersten Reaktionen machten Stadt und Projektentwickler IDR deutlich, dass man zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wolle. Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung eingelegt werden.
Dauerstreitthema
Die Metro sieht sich im Besitz eines gültigen Erbbaurechtsvertrags und ist der Meinung, dass das Verwaltungsgerichtsurteil die eigenen Baupläne an der Ulmenstraße nicht beeinflusse. Seit mehr als fünf Jahren wird um die Zukunft des Großmarktgeländes gestritten. Mitte 2021 hatte die Stadt die Verhandlungen mit den Großmarkthändlern darüber für gescheitert erklärt.