Kreisparkasse Düsseldorf informiert über Wegfall von Negativzinsen
Da die Europäische Zentralbank (EZB) von Banken und Sparkassen für deren Einlagen in den vergangenen Jahren einen Negativzins von zuletzt 0,5 Prozent berechnet hat, gaben die Geldinstitute diese an ihre Kunden weiter. Vermögende Privatkunden und Firmen wurde zum Teil bereits ab Beträgen von 50.000 Euro ein Verwahrentgelt in Rechnung gestellt. Die Kreissparkasse Düsseldorf teilt nun mit, dass die Grundlage für diese Verwahrentgelte jetzt entfällt.
Hintergrund ist die Entscheidung der EZB die Nullzinspolitik zu beenden, um der hohen Inflation entgegenzuwirken. Der Leitzins wird zum 27. Juli 2022 um 0,5 Prozentpunkte angehoben. „Ein richtiges und wichtiges Signal der EZB, das von unseren Kundinnen und Kunden sowie von uns längst erwartet wurde“, sagt Christoph Wintgen, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Düsseldorf. „Wir halten damit unser Versprechen, das wir den betroffenen Kundinnen und Kunden bei Einführung des Verwahrentgeltes gegeben haben: Wenn die EZB ihren Leitzins anpasst, reagieren wir zeitgleich.“
„Das Verwahrentgelt betraf nicht die klassischen ‚Kleinsparer‘, sondern die Gelder von Firmen und wirklich vermögenden Privatkunden, die beispielsweise auf Giro- oder Tagesgeldkonten geparkt waren,“ erläutert Wintgen. So wurde bei Vermögen ab 100.000 Euro pro Person der Zinssatz der EZB als Verwahrentgelt an Kund*innen weitergereicht. Nach Wintgens Einschätzung ist die Anhebung des Leitzinses auf derzeit Null Prozent nur ein erster Schritt für weitere Zinserhöhungen. „Wir werden dann auch wieder Zeiten erleben, in denen unsere Kundinnen und Kunden Zinsen für ihre Einlagen erhalten.“