Düsseldorf: Vermieter von Airbnb & Co brauchen Wohnraum-ID
In der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf ist festgelegt, das man für Kurzzeitvermietungen – beispielsweise für touristische Zwecke – eine Genehmigung benötigt. Damit soll die Zweckentfremdung von Wohnraum verhindert werden. Grundsätzlich gilt, dass Kurzzeitvermietungen nur genehmigungsfrei sind, wenn sie weniger aus 90 Tage im Jahr vermietet erfolgen. An Studierende darf 180 Tage im Kalenderjahr ohne Genehmigung vermietet werden.
Besteht eine Vermietungsabsicht über diese Zeiträume hinaus, bedarf es einer Genehmigung durch das Amt für Wohnungswesen, Fachbereich Wohnungsaufsicht. Die Beantragung kann über den Online-Dienst erfolgen. Dabei wird die Information an den Fachbereich zur weiteren Prüfung weitergeleitet. Außerdem kann der Antrag formlos unter der Funktions-E-Mailadresse wohnungsaufsicht@duesseldorf.de gestellt werden. Für Rückfragen steht der Fachbereich zusätzlich unter der Telefonnummer 0211-8994877 zur Verfügung. Weitergehende Informationen zur Wohnraum-ID finden sich hier.
Jede Kurzzeitvermietung, die seit dem Stichtag 1. Juli 2022 neu auf einer Online-Plattform oder in einem Druckerzeugnis angeboten wird, muss die Angabe der entsprechenden Wohnraum-Identitätsnummer (Wohnraum-ID) enthalten. Online-Plattformen und andere Angebots-Portale dürfen nur noch Angebote mit ausgewiesener Wohnraum-ID zulassen.
Die Wohnraum-ID kann online hier im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden. Für Angebote, die bereits vor dem 1. Juli 2022 in Online-Buchungsplattformen eingestellt wurden, gilt eine Übergangsfrist für die Einstellung der Wohnraum-Identitätsnummer bis zum 30. September 2022.
Außerdem müssen erfolgte Buchungen innerhalb eines Zeitraumes von zehn Tagen nach Überlassung in einen Belegungskalender eingetragen werden. Dieser kann ebenfalls über den Online-Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (hier) genutzt werden.