Düsseldorf: Maskenpflicht im ÖPNV bleibt mindestens bis zum 23. Juni
Das NRW-Gesundheitsministerium hat die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung bis zum 23. Juni ohne Änderungen verlängert. Das bedeutet, dass die Maskenpflicht im ÖPNV, im Flugverkehr und im öffentlichen Personenfernverkehr bestehen bleibt. Außerdem müssen weiterhin Masken in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen getragen werden, um ältere und vorerkrankte Menschen zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
Für das Betreten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen benötigen Besucher*innen weiterhin einen aktuellen negativen Testnachweis. Die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte und bei Neuaufnahmen bestehen weiter.
In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.