Oberverwaltungsgericht kippt den verkaufsoffenen Sonntag in Düsseldorf
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hat dem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di stattgegeben und die Sonntagsöffnung der Geschäfte in den Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt und Kaiserswerth am Wahlsonntag (15.5.) untersagt. Der Stadt und dem Ordnungsdezernenten wurde damit eine erneute Niederlage beigebracht.
Das OVG hat entschieden, dass es den Arbeitnehmer*innen nicht zumutbar ist, entgegen dem gesetzlichen Sonntagsarbeitsverbot zu arbeiten, weil es an der erforderlichen Grundlage fehlt. Im Beschluss des Gerichts wird betont, dass bereits die Voraussetzungen für eine Eilentscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Düsseldorf gefehlt habe.
Ende März hatte der Handelsverband NRW-Rheinland die Freigabe der Ladenöffnung am 15.5.2022 im Zusammenhang mit der Messe ProWein erbeten. Das Gericht befand, dass damit ausreichend Zeit gewesen wäre, um den Rat auch ohne Verkürzung der Ladungsfrist ordnungsgemäß darüber entscheiden zu lassen. Stattdessen habe die Stadt Düsseldorf bereits zu Beginn der Anhörung am 31.3.2022 eine Entscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner regulären Sitzung am 9.5.2022 als Eilentscheidung angestrebt und vorbereitet. Die am 29.4.2022 vom Beigeordneten gezeichnete und in der Antragserwiderung
aufgegriffene Begründung der Eilbedürftigkeit war offensichtlich fehlerhaft. Die Entscheidungszuständigkeit durch den Rat sei nicht lediglich ein bloßer Formalismus, betont das Gericht, sondern diene auch der Wahrung der Rechte und rechtlich geschützten Interessen der Antragstellerin, d.h. den Beschäftigten.
Der Beschluss mit Aktenzeichen 4 B 592/22.NE ist unanfechtbar.
Reaktion der Gewerkschaft
„Das ist eine super Nachricht für die Beschäftigten des Einzelhandels, die jetzt den Sonntag bei sommerlichem Wetter für Ausflüge mit Freunden und Familien nutzen können, nachdem sie ihre Stimme bei der Landtagswahl abgegeben haben. Zugleich hat das OVG der Politik in Düsseldorf ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt. Wenn das OVG erklärt, der Beschluss sei „unter Ausblendung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze“ zustande gekommen, dann muss man schon sagen: deutlicher geht es nicht mehr“, so ver.di Geschäftsführerin Stephanie Peifer.