Düsseldorf: Shopping am Wahlsonntag – ver.di ist dagegen
Stephanie Peifer, ver.di Geschäftsführerin Düssel-Rhein-Wupper, ist befremdet, dass der Wahlsonntag (15.5.) verkaufsoffen sein soll. Die Gewerkschaft hat als Reaktion auf die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Düsseldorf zur Sonntagsöffnung beim Oberverwaltungsgericht einen Eilantrag dagegen gestellt.
Es ist ein altes Streithema zwischen Gewerkschaft und Stadt beziehungsweise dem Handel. „Für das Bundesverfassungsgericht hat der arbeitsfreie Sonntag erhebliche Bedeutung für die Teilhabe in einer gelebten Demokratie, was auch gerade dadurch zum Ausdruck kommt, dass der Tag der Wahlen immer ein Sonntag ist (BVerfG, Urteil vom 01. Dezember 2009– 1 BvR 2857/07–, BVerfGE 125, 39), betont die Gewerkschaft. Sie kritisiert dass für die Ratsmehrheit der Wahlsonntag offenbar ein Tag wie jeder andere sei. Es sei außerdem ignorant, dass sich der Rat in diesem Fall bereits vor der Anhörung von Kirchen und Gewerkschaften kurzfristig auf diese Sonntagsöffnung festlegte.
Die Beschäftigten im Handel seien die Leidtragenden, stellt Stephanie Peifer heraus: „Für Beschäftigte im Einzelhandel sind nur Sonntage ohne Sonntagsarbeit wirkliche Sonntage. Tage, an denen sie, wie die allermeisten, etwas mit der Familie und Freunden unternehmen können und am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen können. Im Einzelhandel arbeiten die Beschäftigten in der Regel auch an Samstagen, so dass man 6 Tage in der Woche shoppen gehen kann. Sie brauchen dringend Erholung an einem arbeitsfreien Sonntag. Zudem betont das Bundesverfassungsgericht, dass der Sonntag ausdrücklich nicht für den Kommerz zulässig ist. Und an diesem Sonntag wählen wir schließlich eine Landesregierung in NRW. Nach dem Weg zum Wahllokal wollen sicher auch viele nach den Eisheiligen endlich ihre Tomaten pflanzen.“