Panne beim Versand der Briefwahlunterlagen in Düsseldorf
Nachdem die Wahlbenachrichtigungen nun alle verschickt sind, kommen beim Amt für Statistik und Wahlen immer mehr Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen an. Bei der Abarbeitung eines Druckauftrags von 845 Wahlscheinen ist es zu einer Panne gekommen. In mindestens zehn Fällen wurden die Briefwahlunterlagen doppelt an die Wahlberechtigten versandt.
Die Ursachenermittlung und Fehleranalyse läuft, und es werden zusätzliche Kontrollen im Prozess und vor dem Versand vorgenommen. Offenbar handelt es sich bei den doppelt versandten unterlagen nur um einen kleinen Teil eines Druckauftrags von 845 Wahlscheinen. Vorsichtshalber werden alle Wahlberechtigten aus diesem Druckauftrag durch das Amt für Statistik und Wahlen angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert.
Wer doppelte Wahlunterlagen erhalten hat, kann einen der identischen Wahlscheine nutzen und soll den zweiten Wahlschein bitte vernichten. Für Fragen steht die Wahl-Hotline unter 0211-8993368 zur Verfügung.
Eine doppelte Stimmabgabe ist ausgeschlossen, da die Wahlscheine eine identische Wahlscheinnummern auf den roten Umschlägen haben und damit am Wahltag herausgefiltert würden. Die Abgabe von zwei Stimmzetteln gilt als Wahlbetrug und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Das Amt betont, dass der Vorgang keine Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Ablauf und die Gültigkeit des Ergebnisses der Landtagswahl in Düsseldorf hat.