Düsseldorf: Waffenverbotszone im Hauptbahnhof
Die Bundespolizei hat am Düsseldorfer Hauptbahnhof eine temporäre Waffenverbotszone von Freitag (22.4.) bis Sonntag (24.4.), täglich in der Zeit von 16 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag, erlassen. Die Einhaltung wird durch verstärkte Kontrollen überwacht.
Wer sich nicht an das Verbot hält muss mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot, Beförderungsausschluss oder Zwangsgeld rechnen. Laut Allgemeinverfügung gilt für den genannten Zeitraum ein Verbot für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Dieser Bereich umfasst den Düsseldorfer Hauptbahnhof mit seinen Gebäudekomplexen sowie den Gleisanlagen. Ausgenommen davon sind die U-Bahn und Stadtbahnbereiche. Die Verfügung gilt für alle Personen, die diesen Geltungsbereich betreten oder sich darin aufhalten.
Anlass für die Waffenverbotszone sind die zahlreichen festgestellten Fälle, bei denen gefährliche Gegenstände mitgeführt wurden. Von Januar bis März 2022 konnten rund 70 Fälle verzeichnet werden. Meistens handelte es sich um Messer. Der Einsatz eines Messers kann schwere bis tödliche Folgen haben.
Erst am Osterwochenende wurde bei einem 16-Jährigen ein Schlagring sichergestellt und Reisende sowie Beamte der Bundespolizei wurden von einem Mann mit einem Küchenmesser bedroht. Die Kontrollmaßnahmen sollen vorbeugen, schützen und sensibilisieren.
Täglich nutzen 280.000 Reisende den Düsseldorfer Hauptbahnhof. Das große Menschenaufkommen führt zu vermehrten Gewalt- und anderen Straftaten. Daher stellt der Bereich für die Bundespolizei insbesondere am Wochenende einen Schwerpunkt dar. Ein Großteil der Gewaltstraftaten ereignet sich an Samstagen und Sonntagen, sowohl in den Abend- bis Nachtstunden als auch in den frühen Morgenstunden.
Die Verfügung ist im Düsseldorfer Hauptbahnhof ausgehängt und durch Lautsprecherdurchsagen werden die Reisenden über die Maßnahmen informiert. Den ausführlichen Inhalt der Allgemeinverfügung finden sie hier.