Düsseldorf: In städtischen Gebäuden und Kulturinstituten besteht weiter Maskenpflicht
Düsseldorf hat die Allgemeinverfügung zum Tragen der Masken in städtischen Verwaltungsgebäuden und Kulturinstituten erneuert. Sie gilt ab Montag (25.4.) und vorerst bis zum 8. Mai.
Hintergrund der Neufassung sind die weiterhin hohen Infektionszahlen in Düsseldorf. Am 22.4.2022 lag der Inzidenzwert bei 596,8, es gab 988 neue Corona-Fälle und die Zahl der an Corona Verstorbenen stieg um vier auf 826. Die Allgemeinverfügung verpflichtet zum Tragen einer medizinischen Maske. Besucher*innen werden durch Schilder vor Betreten der städtischen Gebäude auf die Maskenpflicht hingewiesen.
Noch nicht schulpflichtige Kinder sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine solchen Masken tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Sie müssen aber auf Verlangen einen Nachweis vorlegen können.
Neben den Dienstgebäuden der Verwaltung mit Bürgerservices, gilt die Maskenpflicht für folgende Kultureinrichtungen wie städtisch betriebene Theater und Museen:
- Clara-Schumann-Musikschule
- Filmmuseum
- Goethe-Museum
- Heinrich-Heine-Institut
- Hetjens-Museum
- Löbbecke Museum Aquazoo
- Mahn- und Gedenkstätte
- Palais Wittgenstein
- Schifffahrtsmuseum
- Stadtarchiv
- Stadtmuseum
- Stadtteilbüchereien in Benrath, Bilk, Derendorf, Eller, Flingern, Garath, Gerresheim, Kaiserswerth, Kinderbücherei Hassels, Oberkassel, Rath, Unterbach, Unterrath und Wersten
- Theatermuseum
- Zentralbücherei am KAP1
Für Kindertagesstätten und Schulen gelten die Regeln des Landes. Für den PSD Bank Dome und die Arena gelten die Regeln der jeweiligen Veranstalter.
Die Stadt prüft die Entwicklung des Infektionsgeschehens stetig und entscheidet situationsbedingt über eine Anpassung oder Aufhebung der Allgemeinverfügung.