Düsseldorf: Wird der Zaun am Worringer Platz ein Fall für das Landgericht?
*** Aktualisierung am 6.4.2022: Dr. Prigge hat die Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. ***
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge hat dem Gastronom auf dem Worringer Platz eine Urheberrechtsverletzung zugestellt und ihn aufgefordert, den Zaun auf dem Worringer Platz zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, kann Klage bei Gericht eingereicht werden.
Seit Juni 2021 wird über den Zaun gestritten
Der Anwalt geht im Namen der Architektin Christiane Voigt rechtlich gegen Zaun auf dem Worringer Platz vor. Damit seine Gäste ungestört ihr Essen im Außenbereich genießen können, hatte der Gastronom während der Corona-Pandemie bei der Verwaltung den Antrag gestellt, seine Terrasse mit einem Zaum abgrenzen zu dürfen. Die Genehmigung war im August 2020 von der Verwaltung erteilt worden, allerdings ohne Rücksprache mit den Gremien zu nehmen, die sich seit langem Gedanken über die Verbesserung der Situation auf dem Platz machen. Denn Streetworker, Bezirksvertretung, Polizeipräventiver Rat und andere beschäftigen sich schon länger mit dem Worringer Platz, der einer der wenig verbliebenen Rückzugsorte für Menschen ist, die auf der Straße leben oder Drogen und Alkoholprobleme haben. Für sie ist der Platz ein Treffpunkt, an dem sie miteinander den Tag verbringen und ihre sozialen Kontakten pflegen. Er ist auch die Stelle, an der die Streetworker diese Menschen erreichen und ihre Angebote machen. Als im Juni 2021 der Zaun errichtet wurde, begannen die öffentlichen Diskussion. Eine Lösung wurde nicht gefunden.
Abmahnung und mögliche Klage
Nun hat die Architektin des Platzes den Betreiber wegen einer Verletzung ihres Miturheberrechts abgemahnt.
„Das Konzept des Worringer Platzes setzt darauf, einen Ort der Begegnung für Anwohner und Passanten zu schaffen. Dafür stehen insbesondere die als ‚Stadtsofas‘ erdachten beleuchteten Bänke. Durch den errichteten Zaun können sie ihren Zweck aber nicht mehr erfüllen, weil sie
nicht mehr frei zugänglich sind. Dies stellt eine Beeinträchtigung des Urheberrechts unserer Mandantin dar“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge. „Das Urheberrechtsgesetz verbietet eine Entstellung oder anderweitige Beeinträchtigung, wenn sie berechtigte Interessen des Urhebers gefährden. Der großflächige Zaun zerteilt den Worringer Platz dauerhaft und steht dem im Widerspruch zum künstlerischen Ansatz unserer Mandantin.“
Christiane Voigt hatte im vergangenen Jahr bereits versucht mit einem offenen Brief an Bürgermeister Josef Hinkel zu appellieren, bisher ohne Erfolg. „Der Zaun entzieht einen großen Teil des Platzes der öffentlichen Nutzung, die in unserem Entwurf als eine zentrale Voraussetzung der Aufenthaltsqualität vorgesehen war“, heißt es in dem Brief. Voigt war im Jahr 2004 gemeinsam mit dem bildenden Künstler Jürgen LIT Fischer an der Neugestaltungen des Worringer Platzes beteiligt.