Düsseldorf: Verlängerung einiger Coronaschutzmaßnahmen bis zum 2. April 2022
Die Bundesregierung hat ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen, das ab Samstag (19.3.) gilt. Wegen der hohen Inzidenzzahlen nutzt das Land NRW die Möglichkeit eines Übergangszeitraums, so dass viele der bisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen noch bis zum 2. April 2022 gelten.
Einen Basisschutz soll es weiter für vulnerabler Gruppen in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens und in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften geben. Dort bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen.
Bundesweit bleiben Maskenpflichten in Flugzeugen, Bussen und Bahnen, Taxen und auf Schiffen bestehen.
Da das neue Infektionsschutzgesetzt keine Grundlage mehr sieht, persönliche Kontakte für nicht immunisierte Personen bei privaten Treffen zu beschränken, hat NRW diese Regelung übernommen. Zugangsbeschränkungen für Versammlungen fallen ebenfalls weg. Auch die prozentualen Kapazitätsbegrenzungen und festen Personenobergrenzen für Einrichtungen und Veranstaltungen (wie beispielsweise Sportveranstaltungen) gelten nicht mehr.
Aufgehoben werden ebenfalls Zugangsbeschränkungen (3G) für Jugendarbeit, Sport im Freien und Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen.
Lediglich die Maskenregelungen in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bleibt noch bis zum 2. April bestehen, während im Freien keine Maske mehr getragen werden muss. Die Maskenpflicht in Innenräumen bedeutet auch, dass in Geschäften weiter Maske getragen werden muss.
Für Großveranstaltungen gilt künftig 3G und nicht mehr 2Gplus. Für Volksfeste gilt zukünftig ebenfalls 3G.
In Schulen gilt vorerst noch bis zum 2. April die Maskenpflicht. Die Verpflichtung zum Test endet mit den Osterferien,
Allerdings gibt es weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung findet sich unter