Düsseldorf: „Brauchtumszonen“ an Karneval sind keine Partymeile – betont die Stadt
Nach der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW können die Städte sogenannte “Brauchtumszonen” für die Karnevalstage festlegen. Doch wer bei Brauchtumszonen an Bereiche denkt, in denen gefeiert werden darf, liegt falsch. Das Gegenteil ist der Fall, stellten Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, Ordnungsdezernent Christian Zaum und CC-Geschäftsführer Hans-Jürgen Tüllmann am Mittwochnachmittag (9.2.) im Rathaus vor. Denn in den Brauchtumszonen gelten erhöhte Auflagen und Schutzmaßnahmen wie 2Gplus und Glasverbot, was auch kontrolliert werden wird.
Regeln für die Karnevalstage
In Düsseldorf gilt die Beschränkungszone mit verschärften Auflagen von Karnevalsdonnerstag (24. Februar, 8 Uhr) bis Dienstag (1. März, 5 Uhr) in der Altstadt. Die Zone wird analog der Glasverbotszone eingerichtet, die sich in den vergangenen Jahren bereits etabliert. Sie liegt zwischen Schulstraße und Ratinger Straße sowie zwischen Rathausufer und Heinrich-Heine-Allee. Am Karnevalssonntag gehört zusätzlich die Königsallee dazu. An den Eingängen der Beschränkungszone wird die Stadt Kontrollstellen einrichten, da ein Glasverbot ausgesprochen wurde. Getränke an den Kiosken oder beim To-Go-Verkauf dürfen nicht in Glasbehätnissen verkauft werden.
Kein Zutritt für nicht Immunisierte
In der Beschränkungszone gilt für alle Karnevalisten 2Gplus, was bedeutet, dass sich dort nur Genesene und Geimpfte mit aktuellem, negativem Test sowie Geboosterte aufhalten dürfen. Wer in Kneipen feiern möchte, muss sich sogar an das verschärfte 2Gplus halten, bei dem auch Geboosterte einen aktuellen, negativen Test benötigen. In der gesamten Zone darf es in den Straßen und Gassen keine gezielte Außenbeschallung, Außengastronomie auf Terrassen oder an Bierwagen sowie Bühnen oder sonstige Veranstaltungen oder Darbietungen geben.
Nicht immunisierte Karnevalisten haben zur Brauchtumszone und den Kneipen keinen Zutritt.
Rechts- und Ordnungsdezernent Christian Zaum: “Wir werden die Einhaltung der 2Gplus-Regel für die Jecken, auch mit Unterstützung der Polizei, stichprobenartig kontrollieren. Eine Zugangsbeschränkung für alle Passantinnen und Passanten wäre nicht verhältnismäßig, da wir auch auf die Belange zum Beispiel der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Kundinnen und Kunden des Einzelhandels Rücksicht nehmen müssen. Jecken, die die 2Gplus-Regel in der Beschränkungszone missachten, droht ein saftiges Bußgeld.”
Keine Veranstaltungen des CC
Der Rathaussturm an Altweiber fällt ebenso aus wie das Kö-Treiben am Karnevalssonntag und die Karnevalsumzüge. Der Rosenmontagszug wurde vom Comitee Düsseldorfer Carneval auf den 29. Mai verschoben.
Hans-Jürgen Tüllmann, Geschäftsführer Comitee Düsseldorfer Carneval: “Als CC haben wir uns bewusst schon früh entschieden, unsere eigenen Veranstaltungen abzusagen und dies auch unseren Mitgliedsvereinen zu empfehlen. Dass Land und Stadt nun entsprechende Vorkehrungen treffen, den Straßenkarneval zu beschränken, ist daher richtig. Wir freuen uns alle miteinander lieber auf unseren nachgeholten ‚Zoch‘, der am 29. Mai 2022 stattfinden wird – hoffentlich bei Sonnenschein und niedrigen Inzidenzzahlen.”