Düsseldorf hat Defizite bei der Beschilderung von E-Ladestationen – sagt der ADAC
In 16 deutschen Landeshauptstädten hat der ADAC die aktuellen Park-/Laderegelungen an E-Ladestationen und deren Beschilderungen geprüft. Herausgekommen sind große Unterschiede, teilweise spricht der Automobilclub von einem „Schilder-Wirrwarr“. Auch in Düsseldorf gäbe es Handlungsbedarf, um eindeutige und rechtssichere Regelungen zu treffen, ergab die Untersuchung.
Untersuchung in 16 Landeshauptstädten
Der ADAC hat die Kommunen zu ihren aktuellen Park- und Laderegelungen befragt. Erfasst wurde wer an öffentlichen E-Ladepunkten parken und/oder laden darf, wie es mit der maximal erlaubten Park-/Ladedauer aussieht, ob Parkgebühren berechnet werden und ob es Sondernutzungsrechte für Car-Sharing-Fahrzeuge gibt. Die Erhebung erfolgte im Juni und November 2021. Das Fazit: „Die Regelungen wiesen in den untersuchten Städten erhebliche Unterschiede auf. Das gilt auch für die teilweise sogar rechtlich umstrittene Beschilderung. Einigkeit herrschte lediglich darin, dass keine Gebühren für das Parken selbst verlangt wurden“.
Prof. Dr. Roman Suthold, Experte für Elektromobilität beim ADAC Nordrhein betont: „Es herrscht ein regelrechtes Schilder-Wirrwarr! Da blickt niemand mehr durch, schon gar nicht der Verbraucher. Teilweise ist die Beschilderung durch falsche Kombination verschiedener Zeichen widersprüchlich oder sogar rechtlich umstritten. Das trifft auch auf Düsseldorf zu“.
Situation in Düsseldorf
In Düsseldorf dürfen Elektroautos mit und ohne E-Kennzeichen an Ladesäulen parken, was sonst nur noch in Berlin, Dresden, Magdeburg und Stuttgart erlaubt ist. Einen Widerspruch entdeckte der ADAC bei der Beschilderung der Schnelladestationen. Dort hängt unter dem blauen Parken-Schild das Sinnbild-Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“. Im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) wird damit aber ein Parkplatz mit E-Kennzeichen-Pflicht gekennzeichnet.
An Normalladestationen verwendet die Stadt Düsseldorf unter dem Halteverbots-Schild den verbalen Zusatz „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“. Im Straßenverkehrsgesetz sei die rechtliche Verbindlichkeit solcher Zusatzzeichen allerdings umstritten und ließe Interpretationsspielraum zu, kritisiert der ADAC. Ob ein eingestecktes Ladekabel ausreicht oder tatsächlich Strom fließen müsse, bliebe Auslegungssache. Unklar sei außerdem, welche Regelung gelte, wenn das Fahrzeug bereits vollgeladen ist, aber immer noch parkt.
Reines Parken ohne sein E-Fahrzeug zu laden, ist in Düsseldorf verboten, genau wie in Hannover, Magdeburg, Mainz und Stuttgart. Während des Ladevorgangs beträgt die maximale Parkdauer an Schnellladestationen in Düsseldorf eine Stunde. Nutzer müssen eine Parkscheibe auslegen. Nur in Stuttgart und bald auch in Berlin kann man an Schnellladestationen uneingeschränkt lange laden. An Normalladestationen gibt es in Düsseldorf während des Ladens keine Parkzeitbegrenzung. Gebühren für das Parken selbst werden nicht erhoben.
„Die Untersuchung zeigt, dass nicht nur bei den Nutzern Unklarheiten über Regeln und Beschilderung an öffentlichen E-Ladestationen bestehen, sondern teilweise auch bei den Kommunen selbst“, sagt Roman Suthold. „Man darf den schwarzen Peter aber nicht nur den Städten in die Schuhe schieben. Die Verwaltungen sind oft selbst nicht glücklich mit den aktuellen Regelungen. Die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben sind viel zu ungenau und anfällig für Interpretationen. Hier besteht Handlungsbedarf.“ Deshalb fordert der ADAC Experte: „Wenn die Regelungen zum Laden und Parken an Elektro-Ladesäulen vom Verbraucher verstanden und akzeptiert werden sollen, muss die Beschilderung unmissverständlich klar sein.“ Das ist laut ADAC auch nicht der Fall, wenn das blaue Parken-Schild mit dem verbalen Zusatzzeichen „für Elektrofahrzeuge frei“ kombiniert wird. Im juristischen Sinne sind Elektrofahrzeuge hier nämlich von der Parkerlaubnis ausgenommen.
Der ADAC fordert:
- Rechtssichere Beschilderung entwickeln, die zum Beispiel das Parken von E-Fahrzeugen an öffentlichen E-Ladestationen nur im Ladezustand zulässt
- Klare Definition für den Begriff „im Ladezustand“ schaffen, damit Ladevorgänge erkennbar sind und somit bei Verstößen auch sanktioniert werden können
- Ladezeitraum begrenzen und Ladestation entsprechend beschildern, solange der Begriff „im Ladezustand“ unklar ist
- Parken bei gleichzeitigem Laden für alle E-Fahrzeuge (auch ohne E-Kennzeichen) erlauben
- Widersprüchliche Beschilderungen vermeiden
Hintergrund
Mindestens 15 Millionen Elektrofahrzeuge sollen bis 2030 gemäß Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung in Deutschland zugelassen sein. Nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) teilten sich zum 1. Oktober 2021 insgesamt 21 E-Autos (inkl. Plug-In-Hybride) eine Ladesäule – Tendenz steigend. Ein flächendeckendes Ladenetz gilt als Voraussetzung für den Durchbruch der E-Mobilität in Deutschland.
In Düsseldorf gab es zum 1. Januar 2022 laut Bundesnetzagentur 378 Normalladepunkte und 45 Schnellladepunkte sowie nach Angaben der Stadt insgesamt 5882 reine Elektroautos. Hinzu kommen noch mehrere tausend Plug-In-Hybride (genaue Zahl zum 1.1.2022 noch nicht mitgeteilt; Wert 1.1.2021: 4540). Die Anzahl der Elektroautos pro Ladepunkt (inkl. Plug-In-Hybride) liegt damit in Düsseldorf deutlich über dem Bundesdurchschnitt.