Düsseldorf: Arbeitsgericht erklärt Kündigung des Gesundheitsamtsleiters für wirksam
Ob die Kündigung von Dr. Klaus Göbels, Leiter des Gesundheitsamtes, durch die Stadt Düsseldorf rechts war, wurde am Freitag (28.1.) vor dem Arbeitsgericht verhandelt.
Die Stadt hat Dr. Klaus Göbels wegen Beihilfe zum Betrug angezeigt und ihn im Sommer 2021 von seiner Tätigkeit entbunden. Es heißt, es habe Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Notarzteinsätzen gegeben, die er und seine Frau geleistet haben. In der September-Sitzung des Stadtrats stand die Personalie Göbels auf der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils. Da sich CDU und Grüne für die Kündigung aussprachen, die FDP sich enthielt, SPD und Linke dagegen stimmten, war die Mehrheit für die Kündigung.
Göbels klagte vor dem Arbeitsgericht gegen seine Entlassung. Die Stadt wirft Göbels vor, Notarztdienste seiner Frau übernommen zu haben, die diese abrechnete, obwohl ihr Mann sie teilweise wahrgenommen hat. In Göbels Arbeitsvertrag gibt es eine Klausel, dass seine Tätigkeit als Leiter des Gesundheitsamtes gelegentliche Notarztdienst beinhaltet und diese nicht extra honoriert werden. Göbels räumte in einer Anhörung die Vorwürfe zum Teil ein, wiederholte dies aber nicht ausdrücklich im Verfahren.
Das Arbeitsgericht erklärte die zum 28. Februar 2022 ausgesprochene Kündigung für wirksam und wies die Kündigungsschutzklage ab. Göbels sei dem Vorwurf der Stadt nicht konkret entgegen getreten, obwohl ihm eine eindeutige Erklärung dazu, ob er Dienste für seine Frau geleistet hat, aus eigener Wahrnehmung möglich gewesen wäre. Dies wäre gemäß § 138 der Zivilprozessordnung aus Sicht der Kammer erforderlich gewesen, um den Sachverhalt als streitig anzusehen.
Gegen das Urteil kann der Kläger Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Arbeitsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 11 Ca 4335/21.