Flughafen Düsseldorf: Geschütztes Schuppentier sollte als Nahrungspezialität eingeführt werden
Schuppentiere, auch als Pangolin bezeichnet, gehören nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen zu den besonders geschützten Tierarten. Ein gehäutetes und gebratenes Pangolin entdeckten Zöllner am Düsseldorf Flughafen am Mittwoch (12.1.) bei einem Passagier. Es sollte als Delikatesse eingeführt werden.
Die 42-jährige Ghanesin reiste aus Ghana über die Niederlande ein und wurde von den Zöllnern kontrolliert. Sie hatte drei Koffer bei sich, von denen einer mit verschiedenen Lebensmitteln gefüllt war. Neben einfuhrrechtlich unbedenklichem Fisch und Gemüse entdeckten sie Zollbeamten eine gut verpackte Plastiktüte. Darin befand sich das gehäutete und zubereitete Schuppentier.
Schuppentiere haben den höchsten Schutzstatus, die Einfuhr und der Handel mit ihnen ist streng verboten. Die bedrohten Tiere werden intensiv gejagt und gehören zu den weltweit am häufigsten illegal gehandelten Säugetiere. Das Fleisch wird als exotische Nahrungsspezialität und die Schuppen sowie andere Körperteile in rituellen Bräuchen sowie der Traditionellen Chinesischen Medizin verwendet.
Die Reisende gab an das Pangolin auf einer Farm in Ghana gekauft zu haben. Es würde sich um eine Delikatesse handeln, die sie mit ihrer Familie verzehren wolle.
Dazu kam es nicht. Das Schuppentier wurde beschlagnahmt und anschließend vernichtet. Gegen die Frau leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Artenschutzbestimmungen ein.