Düsseldorf: Querdenker-Klage vor Verwaltungsgericht erfolgreich
Die Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf, mit der den Anmeldern der Querdenker-Demonstration am Samstag (8.1.) lediglich eine stationäre Kundgebung, aber kein Aufmarsch erlaubt werden sollte, wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf als rechtswidrig eingestuft.
Dabei beurteilte das Verwaltungsgericht nicht die inhaltliche Argumentation der Stadt, die wegen der steigenden Infektionszahlen und der Weigerung vieler Teilnehmer*innen eine Maske zu tragen, den Demozug durch die Stadt untersagen wollte.
Nachdem die vom Bund erklärte “epidemische Notlage von nationaler Tragweite” zum 25. November 2021 ausgelaufen ist, änderte sich die Zuständigkeit für einschränkende Maßnahmen bei Versammlungen nach Art. 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit). Demnach hätte das Polizeipräsidium Düsseldorf die Ordnungsverfügung erlassen müssen, da dort jetzt wieder die Zuständigkeit liegt.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller erklärt dazu: “Die Stadt respektiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes natürlich, auch wenn ich das Urteil in der Sache selbst bedauere. Mit Blick auf immer neue Rekorde bei der 7-Tages-Inzidenz hätten wir uns gewünscht, dass es möglich gewesen wäre, den Gesundheitsschutz stärker miteinzubeziehen. Auch hier zeigt sich wieder dass es ein Fehler war, die pandemische Lage nicht wieder einzuführen.”
Unabhängig von dem Urteil des Verwaltungsgerichtes kündigte die Stadt an, die in der NRW-Coronaschutzverodnung festgelegten Maßnahmen bei der Versammlung am Samstag durchzusetzen. Dazu gehört, dass der Anmelder die Immunitäts- beziehungsweise Testnachweise der Teilnehmenden überprüfen und mit einem amtlichen Ausweispapier abzugleichen muss. Außerdem müssen Personen von der Versammlung ausgeschlossen werden, die gegen die Maskentragepflicht verstoßen. Mitarbeitende des Ordnungsamts der Stadt Düsseldorf werden im Einsatz sein.