Düsseldorf: Booster-Impfungen jetzt auch für 12- bis 17-Jährige in den Impfstellen möglich
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kommt dem Wunsch vieler Eltern nach und ermöglicht jetzt auch das Boostern von 12- bis 17-Jährigen in den öffentlichen Impfstellen. Am 30. Dezember 2021 hat das Gesundheitsministerium den Impferlass aktualisiert und damit die Auffrischungsimpfungen an den Impfstellen und mobilen Impfteams neue geregelt.
„Der Bedarf nach Auffrischungsimpfungen in dieser Altersgruppe ist sehr groß“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir tragen damit dem Wunsch der Jugendlichen wie auch deren Eltern Rechnung und weiten das Angebot zum Boostern für 12- bis 17-Jährige aus.“ Bisher konnte diese Gruppe nur von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten geboostert werden.
Hintergrund der Freigabe der Boosterimpfung auch für diese Altersgruppe ist eine Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu haftungsrechtlichen Fragen für (Auffrischungs-)Impfungen. „Ein Versorgungsanspruch im Falle eines Impfschadens besteht unabhängig von den Empfehlungen der STIKO für (…) alle Personen ab 12 Jahren soweit mit für diese Personen grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff geimpft wird“, heißt es darin. Das MAGS weist in seinem Impferlass ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Booster-Impfung von 12- bis 17-Jährigen ein ärztliches Aufklärungsgespräch mit den Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigten zwingend notwendig ist.
Minister Laumann: „Ich freue mich über das große Interesse der Jugendlichen und ihrer Eltern an einer Auffrischungsimpfung. Es zeigt, dass sie den Ernst der Lage erkennen und sich schützen wollen. Ich hoffe, dass diese Vorbilder auch weitere, heute noch zögerliche Menschen erreichen und motivieren, sich impfen zu lassen. Die aktuelle Entwicklung zeigt eindrücklich: Die Impfung ist der beste Schutz vor Corona.“