Düsseldorf: Karnevalssession soll in ganz NRW in den Sälen ausfallen
In einem gemeinsamen Pressestatement gaben NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst und die Präsidenten der Karnevalisten in Köln und Aachen, Christoph Kuckelkorn und Frank Prömpeler, am Dienstagmittag (14.12.) bekannt, dass die Session 2021/2022 erneut vom Coronavirus dominiert wird und daher Veranstaltungen in Innenräumen nicht verantwortbar seien.
“Veranstalter wollen auf Veranstaltungen verzichten”
Hendrik Wüst hatte sich in einer digitalen Konferenz mit den Vertretern des organisierten Karnevals verständigt und die gemeinsame Empfehlung erarbeitet. Danach könne der Karneval angesichts des Infektionsgeschehens, der Belastung der Krankenhäuser und der großen Unsicherheit durch die Omikron-Variante auch in dieser Session nicht wie gewohnt stattfinden. Veranstaltungen, bei denen sich viele Menschen in engen Innenräumen begegnen seien nicht verantwortbar. Dies gelte für Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen, bei denen Abstandgebote und Maskenpflicht nur schwerlich umsetzbar sind. Das Infektionsgeschehen und die Belastung der Krankenhäuser machten Karnevalsveranstaltungen selbst für Geimpfte oder Genesene unter Einhaltung hoher Schutzmaßnahmen (2G+) nicht bedenkenlos möglich. Die Karnevalsveranstalter wollen daher mit Blick auf den Gesundheitsschutz auf entsprechende Veranstaltungen verzichten.
“Gesundheit geht vor”
Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval und Regionalpräsident des Bundes Deutscher Karneval, betonte, dass damit nicht nur die Veranstaltungen in den großen Sälen gemeint seien, auch in kleineren Pfarrsälen sei die Gefahr der Ansteckung zu groß. „Jeder Veranstalter macht sich derzeit Gedanken, welchen Einfluss größere Menschenansammlungen in Innenräumen selbst unter strengsten 2G-Plus-Regeln auf das Infektionsgeschehen haben – das betrifft nicht nur, aber auch den Karneval, für den wir die Verantwortung tragen. Daher sind wir seit Monaten im engen Austausch mit der Staatskanzlei und dem Gesundheitsministerium und sind dort bei unseren Gesprächen auf offene Ohren gestoßen. Niemand kann den Karneval absagen, aber wir können mit Augenmaß daran gehen, große gesellige Veranstaltungen in engen Sälen zu unterlassen,“ betonte Kuckelkorn.
Noch keine Aussage wurde die Veranstaltungen im Außenbereich und den Karnevalsumzügen gemacht. Dazu wolle man die Entwicklung abwarten und Anfang Januar eine Entscheidung treffen.
Finanzielle Hilfen
Der Staat werde bei pandemiebedingten Absagen mit finanzieller Unterstützung unter anderem durch den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sowie dem Förderprogramm „Neustart miteinander“ des Landes NRW für eingetragene Vereine helfen. „Der Karneval gehört zur Identität Nordrhein-Westfalens und ist fester Bestandteil unseres Brauchtums und unserer Kultur – aber er ist mehr als Partys, die nicht zum gegenwärtigen Infektionsgeschehen und der Ausbreitung der Omikron-Variante passen. Der organisierte Karneval in Nordrhein-Westfalen ist sich seiner großen Verantwortung in diesen schweren Zeiten bewusst. Damit beweisen die Karnevalistinnen und Karnevalisten im ganzen Land außergewöhnliche Solidarität, da sie in erster Linie an die Gemeinschaft denken. Ich danke allen Vertretern des Karnevals für den erneut konstruktiven und ergebnisorientierten Austausch und bin dankbar, dass wir gemeinsam die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Menschen an die erste Stelle rücken. Die vielen Vereine und Künstler benötigen Planungssicherheit und finanzielle Unterstützung bei Veranstaltungsabsagen. Die Landesregierung steht an der Seite des vielfältigen Vereinswesens im Karneval und werden das karnevalistische Brauchtum in diesen schweren Zeiten weiter unterstützen“, sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst.
Die Landesregierung plant günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, um Künstler, Technik- und Hilfspersonal sowie Saalbetreiber finanziell zu unterstützen und die karnevalistische Kulturszene zu erhalten. So soll Vereinen, die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, effektiv geholfen werden. Weiterhin stehen auch die Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zur Verfügung. Dadurch können Einnahmeeinbußen und Verluste bei Total- oder Teilabsagen ausgeglichen werden. Für Sonderfonds und Landesprogramm gilt: Sie springen mit Ausfallzahlungen auch dann ein, wenn private Veranstalter oder Vereine pandemiebedingt freiwillig die Veranstaltung absagen. Der Sonderfonds erkennt Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18. November 2021 bis 28. Februar 2022 stattfinden sollten, grundsätzlich als „pandemiebedingt“ an. Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen gestellt.