Düsseldorf: Händler und Stadt haben sich auf Bändchenregelung in der Innenstadt verständigt
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen informiert, dass bereits ab Freitag (10.12.) eine Bändchen-Lösung zum Nachweis der 2G-Regel an den Start gehen kann.
Die Stadt Düsseldorf hat sich mit dem Handelsverband NRW, der Industrie- und Handelskammer, dem Forum Stadtmarketing, der Düsseldorf Tourismus GmbH sowie der Werbe- und Interessengemeinschaft darauf verständigt, dass ab Freitag als Prüfnachweis für Geimpfte und Genesene ein Armbändchen ausgeben werden kann. Die Bändchen tragen die Aufschrift “Düsseldorfer Weihnachtsmarkt”, “Düsseldorf Arcaden” oder “Forum Stadtmarketing: Safe in Düsseldorf”. Sie werden wechselseitig anerkannt, so dass für den Besuch des Weihnachtsmarkts in der Innenstadt und für den Zutritt in ein Ladengeschäft nur eines der Bändchen erforderlich ist.
Damit sollen die Bändchen die Kontrolle beschleunigen und Warteschlangen verhindern. Allerdings sind alle Händler und Gewerbetreibenden gesetzlich verpflichtet, die Immunisierung trotzdem in Stichproben zu kontrollieren. Es besteht für sie keine Verpflichtung, das Bändchen zu akzeptieren.
Hintergrund der Einführung der Bändchen ist § 4 Abs. Nr. 1 der Coronaschutzverordnung des Landes, wonach der Zutritt zu Ladengeschäften des Einzelhandels nur noch gegen COVID-19 geimpften oder davon genesenen Menschen erlaubt ist. Ausgenommen von der 2-G-Regel ist nur der Einzelhandel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Die Immunisierung der Kund*innen muss vor dem Betreten der Geschäfte kontrolliert werden. Die Coronaschutzverordnung lässt allerdings zu, dass einmal kontrollierte Personen einen Prüfnachweis erhalten, der auch in anderen Geschäften als 2-G-Nachweis dient. Der Nachweis über Impfung oder Genesung sowie ein Ausweisdokument müssen dann regelmäßig nicht mehr vorgelegt werden.
Die Bändchen-Regel wurde bereits erfolgreich auf den Weihnachtsmärkten der Innenstadt eingeführt. Nun hat man sich auf die Ausweitung der Anwendung verständigt.