Düsseldorf: 250 Euro Strafe, wer ohne 3G-Nachweis Busse und Bahnen benutzt
Die Rheinbahn hat am Montagmorgen (29.11.) die 3G-Kontrollen in ihren Bussen und Bahnen gestartet. Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes am vergangenen Mittwoch (24.11.) ist die Nutzung von Bussen und Bahnen bis auf weiteres nur noch Fahrgästen gestattet, die geimpft, genesen oder aktuell getestet (Test nicht älter als 24 Stunden) sind (3G-Regel). Schüler*innen sind von der 3G-Regel ausgenommen. Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bleibt drüber hinaus bestehen.
Die Einhaltung der eG-Regel wird nicht von den Fahrkartenkontrolleur*innen durchgeführt, sondern von speziellen Teams. Diese wurde geschult, wie gültige Nachweise aussehen und überprüft werden können. Fahrgästen, die ihren 3G-Status nicht nachweisen können, droht eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro. Außerdem dürfen sie nicht Weiterfahren und müssen Bus oder Bahn verlassen.
Klaus Klar, Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor der Rheinbahn: „Aufgrund der weiter zunehmenden Infektionszahlen sind diese Kontrollen leider notwendig geworden. Seit Montag werden unsere Teams daher im gesamten Netz die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stichprobenhaft überprüfen. Uns ist die Sensibilität dieses Themas für die Menschen sehr bewusst. Wir bitten alle Fahrgäste herzlich um ihre Kooperation und um Zusammenhalt in der Vorweihnachtszeit, die uns erneut einiges abverlangt und die wir uns alle miteinander anders vorgestellt haben. Bei der Umsetzung der Maskenpflicht haben wir das auch schon gemeinsam geschafft. Bitte seien Sie jederzeit auf Kontrollen vorbereitet, halten Sie Ihren 3G-Nachweis und Ihr Ausweisdokument griffbereit und unterstützen Sie uns bei dieser Aufgabe. Den Kontrollteams danke ich sehr herzlich für ihren wichtigen Einsatz.“