Düsseldorf: Erneut Feuerwerksverbot an Silvester in der Altstadt
In einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Düsseldorf am Samstag (20.11.) festgelegt, dass es erneut ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel in der Altstadt geben wird. Der Bereich wird in Richtung Süden vergrößert und umfasst dann auch den Apolloplatz und die Rheinkniebrücke.
Damit ist in der Silvesternacht das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Düsseldorfer Altstadt verboten. Ziel ist es, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren. Verboten sind die Feuerwerkskörper der Kategorie F 2. Dies umfasst typisches Silvesterfeuerwerk für Erwachsene, wie zum Beispiel Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleibt Jugendfeuerwerk, wie Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel, also alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen.
Das Feuerwerksverbot gilt von Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester), 20 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr), 6 Uhr. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 mitzuführen oder gar zu entzünden.
Der Bund hatte zum vergangenen Jahreswechsel vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie den Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 für Erwachsene verboten. Unabhängig davon, ob dieses Verbot wiederholt wird, appelliert Oberbürgermeister Dr. Keller: “Wo immer möglich, verzichten Sie auch dieses Jahr auf das private Feuerwerk vor der Haustür, allein auch aus Respekt vor den Pflegekräften und auch Patienten in den Kliniken. Jede Behandlung eines Verunglückten sorgt für eine zusätzliche Belastung des Klinikpersonals, die seit Pandemie-Beginn unter außerordentlichem Druck stehen und um das Gesundwerden ihrer Patienten kämpfen. Deshalb ist jeder Böller, der nicht gezündet wird auch in diesem Jahr wieder ein Zeichen des Miteinanders und der Vernunft!”
Das Ordnungsamt wird die Zahl seiner Einsatzkräfte zum Jahreswechsel deutlich erhöhen. Die Streifen des Ordnungsamtes kümmern sich neben der Einhaltung des Böllerverbots um die Einhaltung der Düsseldorfer Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Immissionsschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes sowie um den Taxihalteplatz an der Heinrich-Heine-Allee. Die Polizei wird die Maßnahmen zum Feuerwerksverbot unterstützen.
Die Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot können sie hier nachlesen.