Düsseldorf: Gewerkschaften unterstreichen ihre Kritik am Versammlungsgesetz
Mit einer Aktion vor dem Düsseldorfer Landtag haben die Gewerkschaften ver.di und IG BAU am Donnerstag (28.10.) ihre Kritik am geplanten NRW-Versammlungsgesetz bekräftigt. Ziel war es, mit den Mitgliedern des Innenausschusses ins Gespräch zu kommen, bei dessen Sitzung der Gesetzesentwurf auf der Tagesordnung stand.
Bei der Großdemonstration gegen das Versammlungsgesetz am Samstag (30.10.) in Köln sind die Gewerkschaften vertreten, um gemeinsam mit vielen anderen Gruppierungen ein deutliches Zeichen an die NRW-Landesregierung zu senden, dass das Versammlungsgesetz im aktuellen Entwurf abgelehnt wird. ver.di ist Teil des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“.
Bei der symbolischen Aktion auf der Landtagswiese ging es der Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) und der IG BAU NRW darum, auf die Auswirkungen der geplanten Gesetzgebung aufmerksam zu machen. Denn auch die Gewerkschaften wären betroffen, wenn das Gesetz in dieser Form verabschiedet würde. Aufmärsche bei Tarifverhandlungen oder auch am 1. Mai könnten nicht mehr in der gewohnten Form stattfinden.
Ver.di-Landesleiterin Gabriele Schmidt „Der geplante Gesetzesentwurf muss unbedingt gestoppt werden, da er massiv in unsere Freiheiten eingreift. Die Durchführung und Organisation von Demonstrationen wird völlig unverhältnismäßig erschwert und das sogenannte Militanzverbot führt dazu, dass die gelbe Weste als Kennzeichen von Streiks verschwinden könnte. So wird eine optische gemeinsame Identität von friedlichen Streikenden verhindert. Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Menschen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen!“
Die Mitglieder des Innenausschusses von CDU, FDP, SPD und den Grünen waren eingeladen, mit den Gewerkschaftsvertretern das Gespräch zu suchen. Angenommen haben das Angebot SPD und CDU.
Ziel der Gewerkschaft ist es, den Parteien zu verdeutlichen, welche Auswirkungen das Gesetz hätte und welche Ängste und Befürchtungen die Bürger*innen damit verbinden. Der Zeitplan sieht vor, bis Ende 2021 den Entwurf zu verabschieden. Da am 15. Mai 2022 NRW-Wahlen anstehen, hoffen die Kritiker des Gesetzes, dass die Entscheidung hinausgezögert wird und damit Thema im Wahlkampf ist.