Düsseldorf: Aktion von Polizei und OSD gegen E-Scooter
Die E-Scooter in Düsseldorf sorgen aktuell für viele Diskussionen. Was für die einen ein flottes Fortbewegungsmittel auf kurzen Strecken ist, ist für die anderen ein überflüssiges Hindernis, das vielfach die Wege versperrt, weil es einfach irgendwo geparkt wird. Da auch Gefahren mit den elektrischen Flitzern verbunden sind, kontrollierte eine gemeinsame Streife von Polizei und Ordnungsamt am Donnerstag (28.10.) in der Innenstadt die Nutzung. Vielen E-Scooter-Fahrer*innen, aber auch Radfahrer*innen, ist offenbar nicht klar, dass sie in Fußgängerzonen nicht fahren dürfen.
Die Nutzung ist einfach, die Regeln kennen nur wenige
Code gescannt, E-Scooter freigeschaltet und schon kann die schnelle Fahrt beginnen – so einfach ist die Ausleihe der über 12.700 E-Scooter, die von verschiedenen Firmen in Düsseldorf angeboten werden. Doch nicht nur das wilde Parken hat die Stadt bewogen, die Ausleihe mit strengeren Regeln zu versehen. Es kommt auch vermehrt zu Unfällen, denn die E-Scooter sind recht schnell und auf der Straße, aber auch auf Bürgersteigen oder in Fußgängerzonen kommt es immer wieder zu Unfällen. Und die Zahlen steigen. Laut Polizei Düsseldorf wurden von Januar bis September 2020 59 Unfälle mit E-Scootern erfasst. Im gleichen Zeitraum 2021 waren es bereits 152, bei denen sich 113 Menschen verletzten. Bei 22 Unfällen wurde der Konsum von Drogen oder Alkohol festgestellt.
Gleiche Regeln für E-Scooter oder Auto
Was viele Nutzer*innen nicht wissen: Die Nutzung der E-Scooter ist gleichgestellt mit der Nutzung anderer Kraftfahrzeuge. Das bedeutet bei Fahren unter Alkoholeinfluss gelten die gleichen Regeln. Für Fahranfänger bedeutet das bereits ab 0,0 Promille 250 Euro Bußgeld und einen Punkt. Für alle anderen gilt von 0,5 bis 1,09 Promille ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und mindestens ein Monat Fahrverbot – ist man deswegen bereits aufgefallen sind die Strafen härter. Ab 1,1 Promille wird die Fahrt als Straftat gewertet. Neben den drei Punkten entscheidet dann ein Richter über das Strafmaß. Der E-Scooter ist also keine Alternative, wenn man angetrunken unterwegs ist.
Bei der Kontrolle in der Düsseldorf Altstadt am Bolker Stern und auf der Flinger Straße waren es eher Radfahrer, die den Einsatzkräften auffielen. Sie fuhren in der Fußgängerzone, was zu gefährlichen Situationen mit Passanten führen kann. Für einige waren 15 Euro Bußgeld fällig, nachdem sie von den Ordnungskräften angehalten wurden. Das galt auch für die E-Sooter-Fahrer, die dort unterwegs waren. Ein Pärchen musste feststellen, dass es zu zweit auf dem Scooter noch teurer wird, denn das wird wird zehn Euro extra bestraft – zu zahlen vom Fahrer, denn der ist für das Führen des Fahrzeugs verantwortlich. Der Osd gibt an, in diesem Jahr bereits rund 1.000 Bußgelder in der Größenordnung 10 bis 20 Euro im Bereich der Innenstadt für verbotenes Fahren in Fußgängerbereichen erlassen zu haben.