Düsseldorf: Polizei erweitert Videoüberwachung in der Altstadt
Mit der Erweiterung der Videoüberwachung in die Düsseldorfer Altstadt will die Polizei Straftaten vorbeugen. Bisher waren zehn Kameras in den Bereichen Bolkerstraße, Heinrich-Heine-Allee, Neustraße, Hunsrückenstraße, Bolker Stern, Kurze Straße und Mertensgasse installiert. Jetzt kamen vier weitere dazu. Mit ihnen kann die Bolkerstraße aus Richtung Marktplatz, die Mertensgasse und der Berecih am Grabbeplatz beobachtet werden.
Beliebig viele Kameras darf die Polizei nicht installieren. Artikel 15 des Polizei Gesetz NRW schreibt vor, dass nur Orte gefilmt werden dürfen, an denen „wiederholt Straftaten begangen wurden und die Beschaffenheit des Ortes die Begehung von Straftaten begünstigt“ oder „dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung nach § 8 Absatz 3 verabredet, vorbereitet oder begangen werden“. Die aufgenommenen Daten dürfen höchstens für die Dauer von 14 Tagen gespeichert werden, es sei denn, sie werden zur Verfolgung von Straftaten benötigt. Jährlich muss die Polizei rechtfertigen, dass die Voraussetzungen immer noch vorliegen.
In der Altstadtwache sitzen dafür geschulte Polizist*innen an Bildschirmen und können das Geschehen durch die Kameras verfolgen. Die Qualität der Bilder ist sehr gut und auch das Heranzoomen ist möglich. So soll frühzeitig erkannt werden, ob Situationen eskalieren oder sich beispielsweise Menschenansammlungen bilden, die sich verdächtig machen. Über Funk können dann sehr schnell Einsatzkräfte mobilisiert werden, die die Lage vor Ort prüfen. Die Bewohner der Altstadt müssen aber keine Angst haben, dass ihnen auf den Tisch geschaut wird. Private Bereiche werden verpixelt. Die Videobeobachtung ist auch nicht rund um die Uhr aktiv. Die Polizei hat ihre Erfahrungswerte zu welchen Zeiten, beispielsweise in den Abendstunden oder an den Wochenenden, die Überwachung angesagt ist.
An allen Kamerastandorten ist die Beschilderung aktualisiert worden. Denn die Videobeobachtung darf beispielsweise bei Demonstrationsgeschehen zur Aufzeichnung der Teilnehmer*innen nicht verwendet werden.
Ergänzend zur Videoüberwachung soll – ähnlich wie bereits am Burgplatz praktiziert – die Beleuchtung in einigen Bereichen erweitert werden. Sie kann dann von der Polizei im Bedarfsfall aktiviert werden, so dass Gebiete deutlich heller werden. Das hat sich nach Aussage der Polizei bewährt, denn Licht schreckt in manchen Fällen ab Straftaten zu begehen.