Düsseldorf: Demonstration gegen das NRW-Versammlungsgesetz am Samstag
Der Rheinpark an der Cecilienallee ist am Samstag (28.8.) ab 13 Uhr der Startpunkt für eine Demonstration gegen das NRW-Versammlungsgesetz. Nach einer Auftaktkundgebung wird der Demonstrationszug über die Klever Straße Richtung Prinz-Georg-Straße und Oststraße über den Graf-Adolf-Platz zum Landtag ziehen. Die Organisatoren hoffen diesmal dort anzukommen. Bei der Demonstration am 26. Juni war dies durch massiven Polizeieinsatz und die Festsetzung mehrerer Hundert Demonstrationsteilnehmer*innen verhindert worden. Die Polizei formuliert in ihrer Ankündigung zum Demonstrationsgeschehen am Samstag: „Friedlich Demonstrierende sollen sich deutlich von gewaltbereiten Personen distanzieren“.
Jetzt erst recht!
Ob die Polizei mit dieser Formulierung eingesteht, bei der Demonstration im Juni versehentlich friedliche Demonstranten festgesetzt zu haben, wird derzeit noch vom Verwaltungsgericht geprüft. Dort haben zahlreiche Betroffene Klagen gegen die – ihrer Wahrnehmung nach – Polizeiwillkür und übertriebene Gewalt eingereicht. Über 300 Personen waren über Stunden eingekesselt worden.
Die Organisatoren haben für Samstag bewusst eine Strecke gewählt, die nicht über die Breite Straße führt, um keine negative Erinnerungen aufkommen zu lassen. Der Darstellung von Innenminister Herbert Reul, es habe am 26. Juni Angriffe aus dem Antifa-Block heraus gegeben, die die Polizeimaßnahmen rechtfertigten, widersprechen die Anmelder vehement. Es gebe eindeutige Videobeweise, die die Aussagen Reuls widerlegen, betonen sie.
Unterstützung durch Gewerkschaft
Dem Bündnis „Versammlungsgesetzt NRW stoppen! Grundrechte erhalten“ haben sich nach den Ausschreitungen vom 26. Juni auch die Gewerkschaften ver.di NRW und IG-Bau angeschlossen. Gabriele Schmidt, Landesbezirksleiterin ver.di NRW, sieht in dem NRW-Versammlungsgesetz besonders für junge Menschen eine Abschreckung, sich an Demonstrationen zu beteiligen. Dass die Gefahr einer Einkesselung und vielleicht sogar Inhaftierung bestehe, obwohl man friedlich demonstriert habe, hätten die Polizeimaßnahmen bei der letzten Demo gezeigt. Dort habe die Polizei bereits einen Eindruck vermittelt, welchen Spielraum sie nach dem neuen NRW-Versammlungsgesetz hätte, kritisierte Schmidt. Die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit gelte es zu schützen und dafür sei das Bundesversammlungsgesetz ausreichend. Die Gewerkschaft mobilisiert ihre Mitglieder für die Teilnahme am Samstag im Rheinpark.
Klage gegen Polizeiauflagen
Die Demonstration für Samstag hat das Bündnis bereits am 12. Juli bei der Polizei angemeldet. Vor zehn Tages fand das Kooperationsgespräch statt, bei dem die Anmelder darum gebeten haben, bei der Demo Ansprechpartner bei der Polizei zu haben, die in Kontakt mit dem Einsatzleiter stehen und für deeskalierende Maßnahmen offen sind. Das Bündnis hat die Wegstrecke extra so geführt, dass es über breite Straßen geht und es nicht zu Rangeleien mit der Polizei an Engstellen kommen muss. Weder das Protokoll zum Gespräch noch die Auflagen wurden nach dem Kooperationsgespräch zeitnah zugestellt, kritisieren die Anmelder. Erst am Dienstag (24.8.) sei man telefonisch über Auflagen informiert worden. Demnach soll es eine Größenbegrenzung von Transparenten geben, die eine maximale Höhe von einem Meter und eine Länge von vier Metern vorsieht. Außerdem sei es nicht erlaubt die Transparente in Kopfhöhe zu halten. Nach dem Protest der Anmelder erteilte die Polizei wenig später den Auflagebescheid, dass die Transparente auf 600×100 Zentimeter begrenzt seien. Außerdem solle die Demonstrationsleitung dafür Sorge tragen, dass der Versammlungsleiter und Ordner*innen Personen, die die Versammlung mit einem alkoholspezifischem Verhalten stören, von der Versammlung ausgeschlossen werden. Das Bündnis betont, dass es in der Vergangenheit keine Zwischenfälle mit Betrunkenen gab. In der Begründung der Polizei wird auf das „aggressive Verhalten gegenüber Meinungsgegnern“ verwiesen. “Welche Meinungsgegner die Polizei hierbei meint, wo doch keinerlei Gegenversammlungen stattfinden, bleibt ihr Geheimnis”, betont Bündnissprecherin, Gizem Koçkaya. Das Bündnis hat gegen die Auflagen vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt, da sie ihre Versammlungsfreiheit dadurch behindert sieht.
Die Organisatoren rechnen mit mehreren Tausend Teilnehmer*innen. Die Gruppen der Fußballfans von Fortuna und aus Köln sind diesmal nicht dabei.