Düsseldorf lockert: Ab Freitag draußen ohne Maske – Alkohol und Verweilen erlaubt
Die stetig sinkenden Inzidenzzahlen lassen auch in Düsseldorf weitere Lockerungen zu. So beschloss der städtische Krisenstab am Mittwoch (9.6.), dass die Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht sowie zum Verweil- und Alkoholkonsumverbot aufgehoben werden. Die Vorgaben enden am Donnerstagabend (10.6., 24 Uhr). Ab Freitag (11.6.) sind Masken nur noch in geschlossenen Räumen wie in Bussen und Bahnen, im Einzelhandel, in Arztpraxen oder bei Friseurdienstleistungen erforderlich. Einzelheiten regelt die Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für die Besuche der Schwimmbäder sind dann keine Negativtests mehr erforderlich.
Während die weißen Schilder mit dem blauen Symbol Maske zu tragen weiter hängen bleiben, montieren Mitarbeiter*innen der Stadt die roten Schilder zum Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum ab. Ab Freitag entfallen die Vorgaben, allerdings bleibt es beim Appell Maske zu tragen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.
Diese Regeln gelten ab Freitag, 11. Juni in Düsseldorf
Private Kontakte
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
Vollständig geimpfte und genesene Personen im Sinne der Ausnahmeverordnung des Bundes werden nicht mitgezählt.
Gastronomie
Die Innengastronomie darf geöffnet werden, mit Platzpflicht und Abstand zwischen den Tischen. Es ist ein aktueller Schnelltest notwendig. Die Kontaktdaten der Gäste müssen von den Gastronomen erfasst und vier Wochen aufbewahrt werden. Außen- und Innengastronomie ohne Test.
Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
ÖPNV
Im ÖPNV muss weiterhin eine Atemschutzmaske getragen werden (FFP2 ohne Ausatemventil oder KN95). OP-Masken sind nicht zulässig. Eine Ausnahme gilt für Fahrgäste im Alter zwischen 6 und 15 Jahren, hier reicht eine medizinische Maske.
Freizeit
> Freibäder dürfen ohne vorherigem Test öffnen.
> Alle öffentlichen Spielplätze sind geöffnet. Die Maskenpflicht ist aufgehoben.
> Der Wildpark Düsseldorf ist geöffnet und kann nach vorheriger Online-Terminbuchung und unter Einhaltung des Sicherheits- und Hygienekonzepts besucht werden.
> Das Gartenamt öffnet die Bolzplätze im Stadtgebiet sukzessive.
> Der Skatepark Eller an der Heidelberger Straße ist wieder geöffnet: Skaten und BMX fahren ist nun unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln und nach vorheriger Anmeldung möglich.
> Bordelle und ähnliche Betriebe dürfen mit negativen Test öffnen.
> Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen. Ab 1. September 2021 dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt. Voraussetzung hierfür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.
Einzelhandel und Märkte
Alle Geschäfte dürfen wieder ohne Test besucht werden, eine Person pro 10 Quadratmeter. Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 Quadratmetern fällt weg.
Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit aktuellem Test auch Kirmeselemente, sind zulässig. Ab 1. September 2021 sind auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne negative Tests erlaubt.
Kultur
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 beziehungsweise 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.
Ab 1. September 2021 können Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.
Sport
Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (maximal 33 Prozent der Kapazität).
Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
Da in NRW der Inzidenzwert unter 35 liegt ist Innensport ohne vorherigen Test möglich.
Ab 1. September 2021 sind Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Tests) erlaubt.
Veranstaltungen
Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept sind möglich.
Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und ohne Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich. Partys (mit Tanz und Musik) sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Ab 1. September 2021 sind Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste etc. mit bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist. Liegt die Landesinzidenz dann ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.
Kurse und Bildungsangebote
Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Innen ist Präsenzunterricht ohne Test erlaubt.
Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.
Tourismus
Hotels dürfen wieder voll ausgelastet werden, mit gastronomischer Versorgung für private Gäste.
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.
Sonst: Busreisen sind mit vorherigem Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.
Friedhöfe
Die Friedhöfe sind durchgehend – auch an den Wochenenden und Feiertagen – geöffnet. Seit dem 7. Juni fahren auch die Friedhofsmobile auf dem Nordfriedhof, dem Südfriedhof, dem Friedhof Stoffeln und dem Friedhof Gerresheim wieder. Allerdings gilt für alle Mitfahrenden die Pflicht, eine FFP2- oder KN95-Maske zu tragen.
Schulen und Kitas
Seit 31. Mai 2021 gilt der durchgängige und angepasste Präsenzunterricht. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.
Seit dem 7. Juni gilt in den Kitas Regelbetrieb mit voller Stundenanzahl, ohne Gruppentrennung und freiwilligem Testangebot