Düsseldorf: Polizei und Ordnungsamt erwarten ein „heißes“ Wochenende
Die Wetteraussichten sind gemischt, aber unabhängig von den Temperaturen erwarten die Düsseldorfer Polizei und das Ordnungsamt ein arbeitsreiches Wochenende. Die vergangenen Wochenenden haben gezeigt, dass Düsseldorf mit „der längsten Theke der Welt“ eine hohe Anziehungskraft für Besucher*innen aus dem Umland besitzt. Deshalb verhängte die Stadt nach 20 Uhr eine Alkohol- und Verweilverbot für die Altstadt und das Rheinufer sowie eine Sperrung der Kö und des Mannesmannufers für den Autoverkehr. Während viele Gäste sich an die Regeln halten und verständig sind, benehmen sich in den späten Abendstunden immer wieder Gruppen junger Männer daneben. Es soll Verabredungen in den Sozialen Netzwerken geben, die zur Provokation und Konfrontation mit den Einsatzkräfte einladen. Ab Mittwoch (2.6.) ist die Koordinierungsgruppe "Altstadt" im Einsatz, um Maßnahmen und Vorgehen abzustimmen.
(v.l.) Ordnungsdezernent Christian Zaum und Dietmar Henning, Leiter der Direktion Gefahrenabwehr und Einsatz bei der Polizei, informieren über die geplanten Maßnahmen, Foto: Stadt Düsseldorf, Michael Gstettenbauer
Maßnahmen gegen Störer
"Die Polizei wird weiterhin an den nächsten Wochenenden und vor Feiertagen besonders die Altstadtbesucher im Fokus behalten, die auf Auseinandersetzungen und Randale aus sind. Hier werden wir frühzeitig und konsequent einschreiten", betont Dietmar Henning, Leiter der Direktion Gefahrenabwehr und Einsatz der Düsseldorfer Polizei. Er beschreibt, dass es im Laufe der Abende zu einem regelrechten Austausch der Gäste in Altstadt und am Rheinufer kommt. Sind es am frühen Abend Menschen, die flanieren oder ihre Getränke oder Essen auf den Terrassen der Lokale genießen, sind es am späten Abend oft junge Männer, die auf Krawall aus sind. Die Auswertung der aufgenommenen Personalien bestätigen, dass es sich oft um Jugendliche aus dem Umland handelt, viele von ihnen hätten einen Migrationshintergrund, beschreibt Henning, was ihm seine Einsatzkräfte berichten.
Die Düsseldorfer Polizei wird an den Wochenenden auf Anordnung des NRW-Innenministerium durch Solidareinheiten aus verschiedenen Städten unterstützt. Neben Kontrollsituationen sind die Einsatzkräfte auch bei Tumulten und Straftaten tätig. Da müsse auch schon mal priorisiert werden, denn man könne nicht überall sein, erklärt der Direktionsleiter.
Zusammenarbeit OSD und Polizei
Als erfolgreich hat sich die Zusammenarbeit von Ordnungsamt und Polizei erwiesen. Denn nur gemeinsam könne man die Aufgabe stemmen, die Situation ruhig zu halten, betonen Ordnungsdezernent Christian Zaum und Direktionsleiter Henning.
Schon im Sommer des vergangenen Jahres war die Koordinierungsgruppe aktiv und verschaffte sich Eindrücke vor Ort
Zur besseren Vernetzung der beteiligten Kräfte von Stadt und Polizei tritt ab Mittwoch (2.6.) die bereits bei Großveranstaltungen bewährte Koordinierungsgruppe "Altstadt" zusammen. Darin vertreten sind Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr in Präsenz sowie das Amt für Kommunikation, das Amt für Verkehrsmanagement, die Rheinbahn sowie Vertreter von Gastronomie und Einzelhandel in Rufbereitschaft. Bei zu großen, statischen Menschenansammlungen sollen Straßenabschnitte in der Altstadt gesperrt werden. Nachbesserungen hat es zudem bei den Absperrungen an Königsallee und Mannesmannufer gegeben, um der Autoposer-Szene besser zu begegnen. Dort wurden Steckpfosten installiert, um die Abschnitte zu sperren.
Diese Regelten gelten
> Die Maskenpflicht gilt bis einschließlich Sonntag, 20. Juni, in den Bereichen Altstadt auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr; Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis 19 Uhr; und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr.
> Es gilt ein Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum des Maskenpflichtgebietes "Altstadt" – einschließlich der Rheinuferpromenade, freitags, samstags und sonntags und am Tag vor Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages, an den sonstigen Wochentagen von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages. Ausgenommen vom Verweilverbot sind Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und sonstigen geöffneten Einrichtungen. Auf Terrassen der Außengastronomie darf Alkohol verzehrt werden. Der To-Go-Verkauf von Alkohol ist erlaubt, darf aber nicht im öffentlichen Raum konsumiert werden.
> Bei Überfüllung einzelner Abschnitte der Altstadtgassen behalten sich Ordnungskräfte und Polizei kurzzeitige Zugangssperren vor, damit eine Entzerrung der Menschenmenge stattfinden kann.
> Die Freitreppe bleibt bis auf Weiteres gesperrt.
> Rund 150 Schilder weisen auf die Regelungen hin. Die Rheinbahn Informiert ihre Fahrgäste über Durchsagen. Auf den Variotafeln im Straßenraum werden Autofahrer darauf hingewiesen.
> Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht wird in der Regel ein Verwarngeld von 50 Euro erhoben. Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.