Düsseldorf: Krisenstab beschließt Verweil- und Alkoholverbot für Altstadt und Rheinufer am Wochenende
Nachdem die Stadt Düsseldorf bereits am Dienstag (25.5.) beschlossen hatte, die Kö künftig freitags, samstags und in Nächten vor Feiertagen für den Autoverkehr zu sperren, beschloss der Krisenstab am Mittwoch (26.5.) weitere Maßnahmen. Im Bereich der Altstadt und am Rheinufer gilt ab dem kommenden Wochenende täglich ab 20 Uhr ein Verweil- und Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Das bedeutet, Alkohol darf nur auf den Außenterrassen der Lokale getrunken werden. Kioske und Gastronomie dürfen weiter außer Haus verkaufen, aber der Genuss des Alkohols im öffentlichen Bereich ist untersagt.
Der Krisenstab der Stadt Düsseldorf hat sich mit dem Beschluss der Empfehlung der Polizei und der DEHOGA Nordrhein angeschlossen. Die teilweise chaotischen Zustände am Pfingstwochenende hatten dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt. War das Wetter über Pfingsten eher schlecht, wird am kommenden Wochenende deutlich besseres Wetter erwartet, was die Lage im Altstadtbereich nochmal verschlimmern würde.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Stadt, Polizei und DEHOGA waren sich einig, dass man gemeinsam sicherstellen möchte, dass alle ihren Altstadt-Aufenthalt in den geöffneten Bereichen der Außengastronomie und unter Beachtung der geltenden Hygienemaßnahmen coronakonform und entspannt genießen können."
Das Verweil- und Alkoholkonsumverbot soll zunächst für zwei Wochen im öffentlichen Raum in der Düsseldorfer Altstadt und der Rheinuferpromenade gelten. Die Maßnahmen werden derzeit mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt. Bei Zustimmung gelten sie voraussichtlich ab kommenden Freitag (28.5.) bis zum 11. Juni 2021.
Die Planungen
> Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb des Gebiets analog der Maskenpflicht für die Altstadt und das Rheinufer ist das Verweilen untersagt. Dies gilt an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und am Tag vor Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages, an den sonstigen Wochentagen von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages. Ausgenommen sind Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und sonstigen geöffneten Einrichtungen.
> Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb des Gebiets analog der Maskenpflicht für die Altstadt und das Rheinufer ist der Verzehr alkoholischer Getränke untersagt. Dies gilt an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und am Tag vor Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages und an den sonstigen Wochentagen von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages.
Ordnungsdezernent und derzeitiger Krisenstabsleiter Christian Zaum: "Die alkoholisierte, aufheizte Stimmung jenseits der Terrassen der Außengastronomie, in der konsequent Abstands- und Maskenregeln verletzt werden und mit zunehmendem Alkoholkonsum jeglicher Respekt vor anderen sowie den Ordnungskräften fehlt, können wir nicht tolerieren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf darf nicht zum Anziehungspunkt für Besucher werden, die einfach nur stören wollen."
Dr. Klaus Göbels, Leiter des Gesundheitsamtes: "Wenn sich die Menschen fortbewegen und eine Maske tragen, ist auch der Aufenthalt in einer gut besuchten Altstadt kein Problem, ebenso wenig wie der Aufenthalt auf einer Terrasse der Außengastronomie, die mit starken Hygienekonzepten arbeitet. In einer statischen, dichtgedrängten Menschenmenge hingegen besteht sehr wohl weiterhin ein Infektionsrisiko. Insbesondere da auch wir mittlerweile elf Fälle der sogenannten indischen Virus-Variante zu verzeichnen haben, die nochmals 20 bis 30 Prozent infektiöser ist als die britische Mutation."