Gewerkschaft ver.di übt scharfe Kritik an Arbeitgeber DSW am Düsseldorfer Flughafen
Seit der Übernahme der Fluggastkontrollen am Düsseldorf Flughafen durch den Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) knirscht es offenbar im Verhältnis zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Zum 1. Juni 2020 übernahm DSW die Aufgabe in der Nachfolge von Kötter Aviation und damit einen Großteil der Mitarbeiter*innen. Die Gewerkschaft ver.di wirft der DSW vor, sie wolle die Durchführung einer Betriebsversammlung vereiteln. Außerdem wird kritisiert, dass die Geschäftsführung sich den Mitarbeitern gegenüber immer noch nicht vorgestellt hat.
Enttäuschende Kommunikation
Das Bundesinnenministeriums für die Durchführung der Fluggastkontrollen hatte den Auftrag für den Düsseldorfer Flughafen zum 1. Juni 2020 an die DSW vergeben. Im Rahmen eines Betriebsübergang wechselten die meisten Mitarbeiter*innen von der Kötter Aviation, die zuvor zuständig war, zur DSW. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden seitdem im Oktober 2020 mehrere Betriebsversammlungen für jeweils einen Teil der Belegschaft organisiert, da eine Veranstaltung für alle Mitarbeiter*innen du zulässige Personenzahl nach den Corona-Auflagen überschritten hätte. An keiner der Versammlungen hat die DSW-Geschäftsführung teilgenommen oder sich in anderer Form persönlich der Belegschaft vorgestellt. Dies kritisieren die Gewerkschaftsvertreter, da die Beschäftigten auch in Corona-Zeiten einen Rechtsanspruch auf direkte Kommunikation mit dem Arbeitgeber haben, um betriebliche Probleme anzusprechen.
Digitale Betriebsversammlung
Um in diesem Jahr eine Betriebsversammlung für alle zu organisieren, plante der Betriebsrat eine Versammlung in digitaler Form. Dies hat sich auch an anderen Flughäfen bewährt. In Paragraph 129 des Betriebsverfassungsgesetz vom Gesetzgeber wurde eine Sonderregelung aus Anlass der Covid-19-Pandemie eingeführt, um den Schwierigkeiten von Präsenzsitzungen bzw. -versammlungen Rechnung zu tragen. Die Regelung gilt noch bis zum 30. Juni 2021. Dennoch lehnte es die DSW ab, die Kosten für das Videokonferenz-Tools Webex Meetings zur Durchführung der Betriebsversammlung zu tragen. Die Gewerkschaft reagierte empört und wirft dem Arbeitgeber vor, die Versammlung vereiteln zu wollen. Es folgte der Gang vor das Arbeitsgericht. Die Güteverhandlung endete mit dem Vorschlag des Richters, die DSW solle die Videokonferenzplattform Webex bereitstellen. Die Frist diesem Vorschlag zu entsprechen endet in diesen Tagen.
Stellungnahme der DSW
Auf Nachfrage von report-D betont DSW-Geschäftsführer Peter Lange am Dienstag (18.5.): „Der Deutsche Schutz- und Wachdienst am Flughafen Düsseldorf spricht seinem Betriebsrat keinesfalls das Recht ab, Betriebsversammlungen digital stattfinden zu lassen. Eine transparente Kommunikation mit unserer Belegschaft erachten wir zu jeder Zeit, vor allem aber in Zeiten von Corona, für sinnvoll und notwendig. Dabei sind uns eine offene Diskussionskultur und ein faires Miteinander wichtig. Für eine Online-Betriebsversammlung tragen wir zudem uneingeschränkt alle anfallenden Kosten. Der Betriebsrat hat uns zur Durchführung einer digitalen Versammlung eine Video-Plattform vorgeschlagen, die nach sorgfältiger Prüfung nicht den Datenschutzbestimmungen gerecht wird. Aus diesem Grund konnten wir die Nutzung dieser Plattform nicht genehmigen. Diese Entscheidung haben wir dem Betriebsrat schriftlich mitgeteilt. Dass der Betriebsrat die gerichtliche Durchsetzung seines Anliegens angestrebt hat, bedauern wir. „Im konstruktiven Dialog mit unserem Betriebsrat hoffen wir schnell eine Lösung zur Durchführung einer digitalen Betriebsversammlung zu finden“.“
Durch die Corona-Pandemie ist das Passagieraufkommen stark gesunken, weshalb viele Beschäftigte in Kurzarbeit versetzt wurden
Weitere Kritik
Doch nicht nur wegen der Betriebsversammlung herrscht schlechte Stimmung bei den DSW-Beschäftigten. Die Gewerkschaftsvertreter sprechen von erheblichen Problemen mit dem Unternehmen. So seien die Beschäftigten bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall finanziell benachteiligt worden. Mitarbeiter*innen seien aufgrund unvollständiger Dienstkleidung, die durch die DSW verursachte wurde, mit der Versetzung in Kurzarbeit bestraft worden. Hinzu kamen Kündigungen wegen Krankheit und im weiteren Verlauf Urlaubskürzungen. Wegen fehlerhafter Lohnabrechnungen hätte der Betriebsrat bereits in mehreren Fällen Beschlussverfahren gegen den Arbeitgeber einleiten müssen.
Die Beschäftigten in Düsseldorf hatten gehofft, die DSW würden als Tochter der Piepenbrock-Unternehmensgruppe den familienfreundlichen Ansatz verfolgen. Doch die Gewerkschaft ver.di resümiert: „Es hat den Anschein, als ob das Unternehmen aus Osnabrück den Problemen erst nach deutlichem Druck nachgeht. Gemäß dem Motto: wo kein Kläger, da kein Richter!“.