Düsseldorf: Pfarrer nach Missbrauchsvorwürfen beurlaubt
Das Erzbistum Köln hat nach der Berichterstattung in den Medien einen Düsseldorfer Pfarrer beurlaubt. Da die Vorwürfe das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pfarrer und seiner Gemeinde wesentlich beeinträchtigten, wurde die Maßnahme angeordnet. Die Bild-Zeitung hatte, in den vom Erzbistum beauftragten Gutachten zu den Missbrauchsvorwürfen, Hinweise auf den Düsseldorfer Geistlichen entdeckt. Das Erzbistum hat ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den Pfarrer eröffnet, dem ein Missbrauch aus dem Jahr 1995 vorgeworfen wird. Im Januar 2021 erfolgte die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Dort wurde der Fall geprüft, aber nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft am Dienstag (27.4.) wegen Verjährung eingestellt.
Erzbistum hat Verfahren eröffnet
Das Erzbistum teilte am Dienstag mit, die "Stabsstelle Intervention" habe Ende des vergangenen Jahres neue Erkenntnisse zu einem Vorwurf gegen einen Düsseldorfer Pfarrer aus dem Jahr 1995 erhalten und ein kirchenrechtliches Verfahren eröffnet. Im Januar 2021 wurde der Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft in Düsseldorf weitergeleitet, die am Dienstag den Fall schloss. Rechtlich waren die Vorwürfe nach fünf Jahren verjährt.
Recherche in den Gutachten
Die Bild-Zeitung hatte bei Recherchen in den Gutachten der Kanzlei WSW und dem von Prof. Dr. Björn Gercke zu den Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln einen anderen Fall entdeckt, bei dem es ebenfalls um den Düsseldorfer Pfarrers ging. Bei polizeilichen Vernehmungen soll der Pfarrer gestanden haben, im Jahr 2001 Sex mit einem Minderjährigen gehabt zu haben. Zitiert wird ein Auszug aus dem Gutachten, bei dem die Polizei angeregt haben soll, dem Priester ein Aufgabengebiet zuzuweisen, bei dem er keinen engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen habe.
Da der Pfarrer im Jahr 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten berufen wurde, wird Kardinal Woelki vorgeworfen, diese Beförderung angeordnet zu haben, obwohl er von den Vergehen wusste. Dies bestreitet das Erzbistum Köln und betont, der Vorfall aus dem Jahr 2001 sei nicht strafbar gewesen. Außerdem habe man ein psychologisches Gutachten eingeholt, das dem Pfarrer uneingeschränkte Einsatzfähigkeit in der Seelsorge attestiere.
Pfarrer beurlaubt
Die Beurlaubung des Geistlichen sei aufgrund der Berichterstattung in den Medien erfolgt. Dadurch sei das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pfarrer und seiner Gemeinde wesentlich beeinträchtigt. Da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nun abgeschlossen sind, könnte das kirchenrechtliche Verfahren wieder aufgenommen werden.