Hauptbahnhof Düsseldorf: Jugendliche machen Passage zur Rennstrecke
Drei 14-Jährige wurden am Montagabend (5.4.) von der Bundespolizei im Hauptbahnhof erwischt, da sie verbotswidrig in rasantem Tempo den Hauptgang mit ihren E-Scootern befuhren. Nach der Kollision mit einer Bahn-Mitarbeiterin floh einer der Jugendlichen, die beiden anderen konnten von der Bundespolizei festgenommen werden. Die Frau verletzte sich leicht. Bei dem festgenommenen Deutschen und seinem syrischen Begleiter wurde auf der Wache ein verbotenes Einhandmesser gefunden. Die beiden Jugendlichen erwarten nun Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie wurden an ihre Eltern übergeben.
Auf seinem Heimweg durch den Düsseldorfer Hauptbahnhof beobachtete ein Bundespolizist in Zivil am Montagabend gegen 20.35 Uhr drei Jugendliche, die auf E-Scootern mit hoher Geschwindigkeit durch den Hauptgang rasten. Eine Bahn-Mitarbeiterin forderte das Trio auf, sofort anzuhalten. Einer der Jugendlichen (14) kam der Aufforderung nach, die anderen beiden kollidierten mit der Frau und versuchten anschließend zu fliehen. Der Bundespolizist nahm die Verfolgung auf und nahm einen der Flüchtigen (14) vorläufig fest. Der andere entkam.
Einsatzkräfte der Bundespolizisten nahmen den Unfall auf und brachten die beiden 14-Jährigen zur Dienststelle. Die Bahnmitarbeiterin hatte sich bei der Kollision leicht verletzt, benötigte aber keine ärztliche Versorgung.
Bei dem 14-jährigen Deutschen wurde auf der Wache ein verbotenes Einhandmesser gefunden. Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des E-Scooter-Fahrt im Bahnhof und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Gegen den 14-jährigen Syrer und den noch unbekannten Flüchtigen nimmt die Bundespolizei Ermittlungen wegen der Körperverletzung auf. Die beiden Jugendlichen wurden durch ihre Eltern von der Dienststelle der Bundespolizei abgeholt.
In den Nutzungsbedingungen der E-Scooter-Verleihfirma Bird ist das Mindestalter der Mieter mit 18 Jahren angegeben. Warum die Jugendlichen die Fahrzeuge trotzdem ausleihen konnten, ist nicht bekannt.