Abstand und Maskenpflicht – so will Düsseldorf die Maßnahmen durchsetzen
Bereits in den vergangenen Tagen bekamen die Kräfte des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) und der Polizei einen Eindruck davon, wie wenig zahlreiche Düsseldorfer*innen oder Besucher*innen der Stadt bereit sind, den Anordnungen bezüglich Maskenpflicht und Abstand zu folgen. Oberbürgermeister Stephan Keller und der leitende Polizeidirektor Dietmar Henning kündigten für die Ostertage konsequente Kontrollen und Maßnahmen an, denn die Inzidenzwerte in Düsseldorf liegen bei knapp 100 und damit nicht weit entfernt von zusätzlichen Schritten. Es wird an die Vernunft aller Menschen appelliert, die im Bereich der Innenstadt und des Rheinufers unterwegs sind, sich an die Auflagen der Coronaschutzverodnung zu halten. „Wir haben es selber in der Hand“, erklärte OB Keller. Sollte dieser Appell keine Wirkung zeigen, könnte in einer weiteren Stufe der Zugang zum Rheinufer gesperrt werden. In einer nächsten Eskalationsstufe käme dann eine Ausgangssperre in Frage.
kursiveSchrift
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht in Düsseldorf ist in einer Allgemeinverfügung geregelt, die bis Sonntag, 25. April verlangert wurde. Neben dem Altstadtbereich gilt sie entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese vor dem KIT bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. Außerdem in der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) und am Hauptbahnhof. Die Freitreppe bleibt weiterhin gesperrt. Bei Bedarf wird mit Lautsprecherdurchsagen auf die Auflösung von Menschenansammlungen hingewiesen. Hier geht es zur aktuell gültigen Allgemeinverfügung, in der die Maskenpflicht und die Bereiche geregelt werden
OSD und Polizei in Doppelstreifen
Die Kräfte des OSD werden konsequent Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung und besonders störendes Verhalten ahnden, kündigte Oberbürgermeister Keller an. So können Ghettoblaster und Musikanlagen beschlagnahmt werden, da sie zu Menschenansammlungen beitragen. Auch die Polizei hat ihre Einsatzkräfte verstärkt. "Wir arbeiten in enger Abstimmung mit der Stadt Düsseldorf und haben die Situation in der Altstadt und im Bereich des Rheinufers im Blick. Dabei passen wir unser Einsatzkonzept zeitlich, personell und konzeptionell der aktuellen Situation an", erklärte der Leitende Polizeidirektor Dietmar Henning. OSD und Polizei werden in Doppelstreifen unterwegs sein.
Unter freiem Himmel sind Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend, medizinische Masken werden aber empfohlen. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Freien wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben. Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.
Weitere Maßnahmen
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Wir haben es selbst in der Hand! Wenn es in der Altstadt und an der Rheinuferpromenade zu voll wird und jegliche Regeln zum Infektionsschutz wie Maske tragen und Abstand halten missachtet werden, müssen wir neben der bereits erfolgten stärkeren Präsenz der Einsatzkräfte auch über weitere, schärfere Maßnahmen nachdenken." Sollte es zu erheblichen Verstößen kommen, würde als weitere Verschärfung die Sperrung des Rheinufers in Erwägung gezogen. Die nächste Eskalationsstufe könnte eine Ausgangssperre sein.
„Car-Freitag, Poser und Raser
"Auto-Poser" und Raser sollen sich an Ostern in Düsseldorf nicht wohlfühlen. So werden die Zufahrten Haroldstraße und Neusser Straße zum Mannesmannufer von Gründonnerstag (1.4., ab 18,30 Uhr) bis in die Nacht zu Dienstag (6.4.) täglich ab 14 Uhr gesperrt. Damit soll auch der touristische Parksuchverkehr eingedämmt werden. Die Zufahrtsbeschränkungen werden tagsüber durch Verkehrskadetten und nachts von einem Sicherheitsdienst kontrolliert. Anwohner, deren Besucher, Rettungsdienste, Pflegedienste, Busverkehr und Taxen dürfen weiter passieren. Die bereits am Mannesmannufer installierte Warnschwellen werden nach Ostern durch höhere Modell ersetzt. So soll den Posern und Rasern noch wirkungsvoller begegnet werden.
aktualisiert 01.04.2021, 13:15 Uhr