Düsseldorf: Wechsel an der Spitze des Amtes für Wohnungswesen
Das Amt für Wohnungswesen wird ab 1. Februar 2021 von Dr. Friederike Nesselrode geleitet. Die studierte Juristin tritt die nachfolge von Thomas Nowatius an, der das Amt insgesamt zehn Jahre inne hatte.
Vom Gerichtssaal ins Rechtsdezernat
Friederike Nesselode ist bereits seit 2017 im Dezernat für Recht, Ordnung und Wohnen als Referentin für das Amt für Wohnungswesen tätig, dessen Leitung sie nun übernimmt. Nach ihrem Jurastudium und ihrer Promotion war die 45-Jährige zunächst als Richterin am Verwaltungsgericht München tätig. Nach Stationen als Regierungsrätin im Bayerischen Staatsministerium des Innern und als Abteilungsleiterin im Landratsamt Fürstenfeldbruck kehrte die gebürtige Münsteranerin nach NRW zurück. Seit 2014 arbeitete sie als städtische Oberrechtsrätin im Rechtsamt.
"Menschen in Düsseldorf gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wohnungsamtes rund um das Thema Wohnen zu unterstützen, ist eine wunderbare und herausfordernde Aufgabe. Das Wohnungsamt hat dafür ein weites Spektrum an Instrumenten parat. Ich freue mich sehr auf viele Begegnungen mit den unterschiedlichsten Personen – real und virtuell," betont die neue Amtsleiterin.
Aufgaben des Wohnungsamtes
Zu den Aufgaben des Wohnungsamtes gehört die Förderung, die Erhaltung und die Steuerung der Nutzung von Wohnraum. Die Tätigkeiten reichen dabei von der Bewilligung öffentlicher Mittel über die Kontrolle des Wohnungsbestandes bis zur Bewilligung von Wohngeld.
Durch die Quotierungsregelung des Handlungskonzepts Wohnen gelang es in den vergangenen fünf Jahren, Fördermittel für rund 2.300 neue Sozialwohnungen zu bewilligen. Darüber hinaus bewilligt das Amt Fördermittel für Maßnahmen und Modernisierungen von Wohnungen, beispielsweise bei barrierefreien Anpassungen. Beim Wohnungsneubau bietet das Amt Beratung und koordiniert bei Bedarf die Realisierung von Projekten.
Neben der Neuschaffung von preiswerten Wohnungen zählt die Kontrolle der zweckentsprechenden Nutzung der 15.600 Sozialwohnungen sowie freifinanzierter Wohnungen zu den Aufgaben. Mit der im Jahr 2019 durch den Rat verabschiedeten und im Oktober 2020 modifizierten Wohnraumschutzsatzung ist das Amt auch für das Thema „Zweckentfremdungen von Wohnraum“ zuständig. Dabei soll die gewerbliche Nutzung – wie beispielsweise durch AirBnB – kontrolliert, erfasst und sanktioniert werden. So soll Wohnraum für die Düsseldorfer*innen erhalten werden.
Für rund 10.000 Haushalte in Düsseldorf spielt Wohngeld eine wichtige Rolle, um ihre Wohnkosten zu decken. Das Amt berechnet und bewilligt die Zuschüsse und veranlasst deren Auszahlung.
Zu den Aufgaben von Friederike Nesselode wird auch der Ausbau der Digitalisierung ihres Amtes gehören, so dass die Bürger*innen immer mehr Anträge online stellen können. Schon heute ist die Online-Suche nach freien Sozialwohnungen oder Tauschwohnungen möglich. Die Beantragung von Wohngeld kann ebenfalls online erfolgen, was künftig auch für Wohnberechtigungsscheine ermöglicht werden soll.